In den Rechenzentren werden für die sehr unterschiedlichen IT-Bedürfnisse aller Behörden und Einrichtungen des Landes Computeranwendungen entwickelt und betrieben. „Wir wollen vorhandene Ressourcen bündeln und vereinheitlichen. Dadurch wird der Einsatz von Informationstechnik in der Landesverwaltung effizienter“, erklärte Wolf. Die Landesbehörden werden auch weiterhin ortsnah von den jeweiligen Standorten in Hagen, Köln und Münster betreut. „Der Organisationsumbau  wird sozialverträglich erfolgen“, betonte der Innenminister.  Das Land will damit Vorreiter für die auch nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Landkreistages zersplitterte IT-Struktur in den Kommunen sein. Heute gibt es fast 40 kommunale Rechenzentren bzw. Datenzentralen in unterschiedlicher Größe. Zudem nimmt ein Drittel der Kommunen seine IT-Aufgaben autonom wahr. Innenminister Wolf: „Eine bessere interkommunale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet nutzt der Verwaltung und den Bürgern.“
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Evangelische Kirche erhöht Tariflöhne in NRW
Die mehr als 140.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche erhalten mehr Geld. Das hat die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission heute Nachmittag in Dortmund beschlossen. Ab Oktober 2008 werden die Entgelte um 50 Euro und zusätzlich 1,6 Prozent erhöht und ab September 2009 um 4,3 Prozent. Im April 2009 gibt es für die Mitarbeitenden eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit wird ab Januar 2010 um eine halbe Stunde auf 39 Stunden erhöht. Nur für die kirchlichen Krankenhäuser bleibt es bei 38,5 Stunden.

Diese Regelungen entsprechen im Volumen dem Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst, in der Staffelung den Sonderregelungen für die kommunalen Krankenhäuser; allerdings um etwa ein dreiviertel Jahr versetzt. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, dass unter besonderen Voraussetzungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in einzelnen Einrichtungen gekürzt oder gestrichen werden kann. Wie in den meisten evangelischen Landeskirchen wurde dieses Ergebnis im so genannten "Dritten Weg", in der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Dienstnehmer besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission, gefunden.

[nh; Quelle: NRW-Innenministerium; Evangelische Landeskirche]