Neue Broschüre "„Orientierungshilfe für die Schulwegsicherung“
Wenn Kinder eingeschult werden, stehen nicht nur Lesen, Rechnen und Schreiben auf dem Stundenplan. Für viele I-Dötzchen heißt es jetzt auch, sich erstmals alleine, ohne die Begleitung der Eltern, auf den Weg durch den Straßenverkehr zu machen. Die neu aufgelegte Broschüre „Orientierungshilfe für die Schulwegsicherung“ soll dabei helfen, den Schulweg besonders für Erstklässler sicher zu gestalten. Kinder und ihre Eltern finden hier Hinweise, wie sie Gefahrenstellen am täglichen Weg vermeiden können und welche Regeln es zu beachten gilt. Schulen und Kommunen erfahren, wie Schulwegpläne aussehen, mit welchen Maßnahmen sich der Autoverkehr in Schulnähe lenken lässt oder worauf sie achten müssen, wenn Busunternehmen für den Schülertransport beauftragt werden sollen.Aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer lohnt sich der Blick in die Broschüre – und sei es, um die eigene Sensibilität zu erhöhen. Denn Kinder mit ihren anderen Seh- und Reaktionsmustern brauchen Rücksichtnahme,Umsicht und Erwachsene, die ihnen gute Beispiele sind.  Telefonische Bestellung unter 0180/3100110, Bestellnummer V-505).

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Landesbehindertenbeauftragte: KiBiz verbessert die Integration von behinderten Kindern
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration und die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung teilen mit: „Kinder brauchen andere Kinder. Und für Kinder ist es wichtig, möglichst selbstverständlich die vielen Facetten des Lebens kennen zu lernen. Dem dient die gemeinsame Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Das neue Kinderbildungsgesetz verbessert die Integration von Kindern mit Behinderung deutlich.“ Dies sagten gestern Familienminister Armin Laschet und die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow. Sie betonten: „ Die Teilhabe behinderter Kinder und der Abbau von Barrieren sind ein wichtiges gesellschaftspolitisches
Ziel der Landesregierung.“ Mit dem KiBiz wird erstmals die erhöhte finanzielle Förderung von Kindern mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgeschrieben.

Kitas erhalten Gelder für pädagogische Angebote
Kindertageseinrichtungen erhalten nach dem KiBiz für jedes Kind mit Behinderung jährlich eine erhöhte Pauschale in Höhe von 14.788,76 Euro. Diese Pauschale stellt sicher, dass nicht nur die Grundkosten, sondern auch die Kosten für zusätzliche pädagogische Angebote und Hilfen erstattet werden. Damit verstärkt KiBiz das Integrationsangebot und trägt dazu bei, dass noch mehr Kinder mit Behinderungen in Kindereinrichtungen aufgenommen und dort individuell gefördert werden. Wichtig ist, dass künftig kein Kind aufgrund seiner Behinderung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung abgelehnt werden kann. Deshalb sind Träger gefordert, ihre Einrichtungen auf die Betreuung von Kindern mit Behinderungen einzurichten und entsprechende Voraussetzungen zu treffen. Die Förderung durch KiBiz ersetzt die übrigen Ansprüche der Sozialgesetzgebung nicht. Das heißt: Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Pauschalen nach dem KiBiz können, je nach Fall, einzeln oder im Sinne einer interdisziplinären Frühförderung additiv als Komplexleistung geleistet werden. In Nordrhein-Westfalen leben 7200 schwerbehinderte Kinder im Alter von 0-6 Jahren.

[nh; Quelle: NRW-Verkehrsministerium; NRW-Landesbehindertenbeauftratge]