Köln | Einen überteuerten Handyvertrag los zu werden, kann schwierig werden. Eine Erfahrung, die schon viele Kundinnen und Kunden machen mussten. Schnell ist die Kündigungsfrist verpasst, und der Vertrag wird automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Eine Bundesrats-Gesetzesinitiative der Nordrhein-Westfälischen Ministerin für Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Esser, soll das nun ändern.

Am gestrigen Montag, 1. Februar, sprachen Heinen-Esser und der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski über Verbraucherschutz während der Corona-Pandemie.

Probleme mit dem Reiserücktritt und Verträgen mit Fitnessstudios

Seit das Coronavirus ausbrach wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an die Verbraucherschutzzentrale NRW, so Schuldzinski. Die meisten Fragen werden zu Reiserücktritten und Fitnessstudioverträgen gestellt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kämpften zudem mit finanziellen Problemen. Schuldzinski forderte daher Kreditraten für drei Monate ohne Mehrkosten zu stunden.

NRW startet Bundesrats-Initiative

Heinen-Esser kritisierte die lange Vertragslaufzeiten bei Mobilfunk- und Streaming-Diensten. „Neu abgeschlossene Verträge sollten deutlich kürzere Laufzeiten von maximal einem Jahr haben, Verträge sollten sich stillschweigend um maximal drei Monate automatisch verlängern“, erklärte die Ministerin. Der Bundesrat stimmt am 12. Februar über einen entsprechenden Gesetzesentwurf ab, den das Land NRW einbrachte.

Heinen-Esser und Schuldzinski unterzeichneten eine Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit. Das Ministerium wird die Verbraucherschutzzentrale 2021 mit 21 Millionen Euro unterstützen. Das sind 4,5 Millionen Euro mehr, als im vergangenen Jahr.

Autor: Franziska Balzer