„Das Land Nordrhein-Westfalen will die Zukunft des Flughafens Köln/Bonn auf eine gesicherte Grundlage stellen und seine weitere positive Entwicklung ermöglichen. Zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Flughafengesellschaft das Flughafengelände vom Bund erwerben kann. Der Bund ist jedoch nur zur Veräußerung des Geländes bereit, sofern er seine Anteile am Flughafen frei veräußern kann. Um die Zukunft des Flughafens durch den Grundstückserwerb zu sichern, ist das Land bereit, dem Bund hinsichtlich des möglichen Verkaufs seiner Anteile entgegen zu kommen. Allerdings muss aus Sicht des Landes gewährleistet sein, dass dabei die Infrastrukturinteressen
von Land und Region gewahrt bleiben. Das Land wird daher einer Veräußerung von Anteilen des Bundes nur zustimmen, wenn dies im Interesse der Zukunft des Flughafens liegt. Darüber hinaus wird das Land darauf achten, dass Private keine Mehrheit am Flughafen Köln/Bonn erhalten.“

[nh; Quelle: NRW-Verkehrsminsterium]