Das Symbolbild zeigt eine junge Frau, die eine medizinische Maske in der Öffentlichkeit trägt.

Düsseldorf | dts | Angesichts der hohen Inzidenzen will Nordrhein-Westfalen die Corona-Beschränkungen nicht so stark lockern, wie es ab Sonntag möglich wäre. Laut Entwurf der neuen NRW-Coronaschutzverordnung sollen etwa Menschen in Arzt- und Zahnarzt-Praxen weiter Masken tragen müssen, berichtet die „Rheinische Post“ (Dienstag). Das NRW-Gesundheitsministerium wollte das nicht kommentieren und verwies auf laufende Beratungen.

Das Schulministerium prüft die Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen: „Derzeit findet innerhalb der Landesregierung ein Meinungsbildungsprozess zu den weiteren, noch notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen statt“, hieß es aus dem Schulministerium. Laut Bundesregeln ist eine Maske ab Sonntag nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Bussen und Bahnen Pflicht. Der Apothekerverband Nordrhein fordert die Beibehaltung der Maskenpflicht auch in Apotheken.

„Die geplanten Ausnahmen bei der Aufhebung der Maskenpflicht greifen viel zu kurz. Gerade in Apotheken werden täglich millionenfach besonders vulnerable Personen bedient. Daher muss die Maskenpflicht auch in den Apotheken weiter gelten“, sagte Verbands-Chef Thomas Preis.

Zusätzlich werde so auch der Infektion von Mitarbeitern vorgebeugt. „Die geplante Aufhebung der Maskenpflicht geht zu weit. Sie kann schnell zu weiter steigenden Infektionszahlen führen. Dadurch kann auch die Funktionsfähigkeit anderer Bereiche der kritischen Infrastruktur gefährdet werden“, so Preis.