Münster | Brachial-Rapper Bushido, bürgerlich: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einen Erfolg erstritten gegen das Verwaltungsgericht Köln und gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Es geht um den Tonträger „NWA“ (Nie wieder arbeiten) und das Musikvideo „Stress ohne Grund“. Dort hatte Rapper Michael Schindler, Künstlername: „Shindy“, mit dem Zusatz „featured by Bushido“ Hass-Verse auf den SPD-Politiker Klaus Wowereit, Claudia Roth von den Grünen und den FDP-Mann Serkan Thören gesungen und zur Gewalt gegen sie aufgefordert.

CD und Video waren daraufhin im September 2013 auf die Liste „jugendgefährdender Medien“ gesetzt worden. Sie durften nur noch an Erwachsene verkauft werden. Der Vertrieb über das Internet war komplett verboten. Bushidos Eilantrag gegen diese Maßnahmen war vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt worden. Diesen Beschluss kassierte nun das Oberverwaltungsgericht in Münster unwiderruflich ein.

Die Begründung: Die Bundesprüfstelle habe nicht ausreichend zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen. „Zu der erforderlichen umfassenden Ermittlung der widerstreitenden Belange Jugendschutz und Kunstfreiheit“ gehöre im Grundsatz die Anhörung derjenigen Personen, die schöpferisch an dem Kunstwerk mitgewirkt hätten. Die Bundesprüfstelle hatte vor ihrer Entscheidung lediglich eine schriftliche Stellungnahme von Bushido vorliegen; den Hauptinterpreten Shindy habe man überhaupt nicht angehört.

Das Hauptklageverfahren ist noch vor dem Veraltungsgericht Köln anhängig.

Aktenzeichen 19 B 463/14 (1. Instanz VG Köln 19 L 1663/13)

Autor: Dirk Neubauer | Foto: Hugo Berties/Fotolia
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