Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Baugenehmigung der Stadt Köln für die Aufstockung der Wohngebäude Gereonshof 4-6/ Gereonskloster 22 nun doch rechtens ist. Die höheren Bauten würden die Kirche St. Gereon nicht beeinträchtigen. Im August 2088 hatte das Verwaltungsgericht Köln anders entschieden.

In dem Rechtsstreit ging es um eine Baugenehmigung vom April 2010 der Stadt Köln. Diese hatte der Bauträger WvM Immobilien + Projektentwicklung die Genehmigung erteilt, zwei Wohngebäude in der direkten Nachbarschaft von St. Gereon aufstocken zu dürfen. Die Richter entschieden, dass das Baudenkmal durch die Aufstockung nicht erheblich beeinträchtigt würde. Damit folgte das Oberverwaltungsgericht nicht der Argumentation des Verwaltungsgerichte Köln. Das hatte im August 2011 einer Klage der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon stattgegeben und die Baugenehmigung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Die Richter in Köln urteilten, die Aufstockung würde gegen den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der Kirche verstoßen. Die Stadt Köln hatte daraufhin bei dem Oberverwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Leidtragende waren die Mieter

Der Bauherr der beiden Gebäudeaufstockungen, die Kölner WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH, zeigte sich über das OVG-Urteil erleichtert. „Wir haben uns eine solche Entscheidung erhofft, nicht zuletzt weil Sachverständige und Architekten sowie unser betreuender Anwalt Dr. Rainer Voß von der Kanzlei Lenz und Johlen der Ansicht waren, dass die Baugenehmigung rechtens und das Baudenkmal nicht grundlegend beeinträchtigt ist“, erläutert WvM-Sprecher Steffen Hermann. Die Leidtragenden waren laut Herman vor allem die Mieter der Gebäude Gereinshof 4-6/ Gereonskloster 22, denn aufgrund des Rechtsstreits wurde der Bau gestoppt. Die Folge: Die beiden Wohnhäuser waren nun eineinhalb Jahre eingerüstet statt wie geplant acht Monate. Weil auch das Dach nur notdürftig aufgesetzt worden war, habe sich in einigen Wohnungen Schimmel gebildet. Die entstandenen Schäden beliefen sich auf einen hohen 6-stelligen Betrag. „Sobald uns das schriftliche Urteil vorliegt, wollen wir prüfen, ob wir diese Summe über Schadenersatzforderungen gegenüber der Kirchengemeinde einfordern“, erläutert Anwalt Dr. Rainer Voß. In wenigen Tagen sollen die drei neuen Penthäuser nun fertig gestellt werden.

Haus- und Grundbesitzer kritisieren Urteil

Bedauern über das Urteil äußerte heute der Haus- und Grundbesitzerverein Köln. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Aufstockung des Gebäudes maßgebliche Auswirkungen auf die romanische Kirche St. Gereon hat. Hier sind im Vorfeld vor allem von der Denkmalpflege erhebliche Fehler gemacht worden. Aus diesen gilt es nun zu lernen“, sagte Dr. Winfried Hamelbeck, Vorsitzender des Beirates, und warnte davor, das Urteil als Grundsatz zu interpretieren. „Das Gericht hat sich zu dem noch eben möglichen Bauvolumen geäußert. Aufgabe der Denkmalpflege ist es aber nicht, das noch eben rechtlich Mögliche zu bescheiden, sondern erheblich höhere Maßstäbe an der Erscheinungsbild dieser Stadt anzulegen. Es darf nicht darum gehen, was ein Bebauungsplan gerade ermöglicht, sondern was unsere Stadt nachhaltig schöner macht“, so Hamelbeck weiter. Der Haus- und Grundbesitzerverein forderte die Stadt heute auf, sich den noch geplanten Bauwerken rund um St. Gereon kritisch auseinander zu setzen.

Autor: Cornelia Schlösser