Köln | Die RheinEnergie AG beabsichtigt in Köln-Niehl den Neubau eines kombinierten Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks, bei dem neben Strom auch Fernwärme erzeugt wird. Das Kraftwerk ist zunächst mit einer Leistung von bis zu 600 Megawatt (MW) geplant. Der Anschluss an das Hoch-/Höchstspannungsnetz soll allerdings so ausgelegt sein, dass zukünftig auch eine Kraftwerksleistung von bis zu 1200 MW möglich ist. Daher plant RheinEnergie die Stromeinspeisung aus dem GuD-Kraftwerk in das Höchstspannungs-Transportnetz des Unternehmens Amprion.

Zur Herstellung dieses Anschlusses sind der Neubau der Höchstspannungsfreileitung zwischen Merkenich – Rheindorf, Bauleitnummer (Bl.) 4901 sowie ab dem Punkt Rheindorf bis zur Umspannungsanlage Opladen Umbeseilungen und ein Mastneubau im Zuge der bestehenden 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Opladen, Bl. 4560 von Amprion erforderlich.

Für das Neubauvorhaben im Abschnitt Merkenich-Rheindorf hat RheinEnergie bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Parallel hat die Amprion GmbH bei der Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren für die Umbeseilung und den Mastneubau im Abschnitt von Pkt. Rheindorf bis zur UA Opladen ihrer 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Opladen, Bl. 4560, beantragt. Da diese selbständig durchführbaren Planfeststellungsverfahren insgesamt jedoch dem Anschluss des geplanten GuD-Kraftwerks der RheinEnergie AG dienen, ist eine einheitliche Entscheidung der Bezirksregierung Köln erforderlich. Daher wurden die beantragten Planfeststellungsverfahren miteinander verbunden und es wird nur ein einheitliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

Die von RheinEnergie sowie Amprion eingereichten Planfeststellungsunterlagen, bestehend aus Erläuterungen, Plänen sowie einem Bericht über die Umweltauswirkungen, liegen seit dem 05.11.2012 in den vom Vorhaben betroffenen Städten Köln und Leverkusen zur Einsichtnahme aus. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich zum 04.12.2012 die Möglichkeit, die Pläne für das Vorhaben einzusehen. Bis einschließlich zum 18.12.2012 können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Parallel dazu werden auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, um das Vorhaben aus ihrem Aufgabenbereich heraus zu bewerten. Hierzu zählen etwa die betroffenen Kommunen, Fachbehörden wie die Landwirtschaftskammer oder andere Betreiber von (Gas-)Leitungen.

Autor: dd