Wien | Der Verfassungsgerichtshof Österreichs hat die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl für ungültig erklärt. Die Abstimmung vom 22. Mai muss damit wiederholt werden. Dadurch kann Alexander Van der Bellen, der den für ungültig erklärten Wahlgang mit einem Vorsprung von rund 31.000 Stimmen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gewonnen hatte, in einer Woche nicht zum Bundespräsidenten des Landes vereidigt werden.

Bei der Vollziehung der Wahl hatte es gravierende Formfehler und Rechtsverstöße gegen die Wahlordnung gegeben, daher hatte die rechtspopulistische Partei die Wahl angefochten. Die FPÖ hatte Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke bemängelt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, bestätigte, dass in 14 der vom Gericht untersuchten 20 Bezirke gegen das Wahlgesetz verstoßen worden sei.

In diesen Bezirken seien Briefwahlkarten zu früh und ohne Aufsicht geöffnet und teilweise auch ausgezählt worden. Das Gericht habe keine Anhaltspunkte für Manipulationen erkannt, jedoch sei eine Beeinflussung des sehr knappen Wahlausganges durch die Formfehler möglich. In den vom Gericht untersuchten Bezirken seien fast 78.000 Stimmen von den Formfehlern betroffen, deutlich mehr als der Unterschied zwischen Van der Bellen und Hofer.

Autor: dts | Foto: Österreichische Parlamentsdirektion Peter Korrak