Entscheidungen in Köln am 6. Juli
Nachdem die Schwarz-Gelbe Bundesregierung Vergünstigungen für Hoteliers einführte, erfand Rot-Grün in Köln die „Kulturförderabgabe“. Hoteliers sollen in Zukunft bei Ihren Gästen diese Abgabe einbehalten. Dagegen klagten nun in Koblenz Hotelbesitzer aus Bingen und Trier, die diese neue Steuer auch einführten. Diese unterlagen nun vor dem OVG in Koblenz. Kölner Hoteliers machen immer wieder auf den negativen Einfluss der Steuer auf ihre Bettenbelegungszahlen aufmerksam. In Köln sind fünf Klagen gegen die Kölner Kulturförderabgabe beim Verwaltungsgericht anhängig. Die erste Entscheidung wird am 6. Juli 2011 erwartet.

[ag]