Münster | Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat mit einem am 16. Mai 2014 verkündeten Urteil entschieden, dass auf allen Bahnhöfen und Stationen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen „aktiv“ zu informieren sind. Es ist nicht ausreichend, wenn Aushänge auf die Telefonnummer einer Service-Hotline hinweisen.

Eine entsprechende Anordnung hatte das Eisenbahnbundesamt gegenüber der Klägerin, die ungefähr 5.500 Bahnhöfe und Stationen betreibt, erlassen. Die dagegen gerichtete Klage war nach Angaben des Gerichts in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg geblieben. Das Oberverwaltungsgericht hat nunmehr die Berufung gegen dieses Urteil zurückgewiesen.

Autor: dd