Münster | Am 28. August 2014 wird der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster ein Berufungsverfahren gegen eine Kohlenstoffmonoxid (CO)-Pipeline der Bayer AG mündlich verhandeln. Kläger sind vier Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Klagen in erster Instanz am 25. Mai 2011 teilweise stattgegeben.

Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.2.2007, mit dem Bau und Betrieb der Pipeline zugelassen worden sind. Die Pipeline verbindet die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der Bayer AG in Krefeld-Uerdingen und Dormagen, ist etwa 66 km lang und verläuft überwiegend rechtsrheinisch. Sie ist weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb.

Die Kläger fürchten die Gefahren, die von dem geruchlosen, giftigen Kohlenstoffmonoxid etwa bei einem Bruch der Leitung ausgehen. Sie halten die Sicherungsmaßnahmen für unzureichend, die rechtsrheinische Trassenführung für verfehlt und das der Planfeststellung zugrunde liegende Rohrleitungsgesetz des Landes vom 21.3.2006 für verfassungswidrig.

Das Gericht habe damals lediglich die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt, so das Oberverwaltungsgericht schriftlich, diesen aber nicht aufgehoben, weil die allein festgestellten Mängel hinsichtlich der Erdbebensicherheit behebbar seien. Mit ihrer Berufung verfolgen die Kläger ihr eigentliches Ziel, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weiter. Das beklagte Land und die beigeladene Bayer AG halten die Erdbebensicherheit mit Blick auf weitere durchgeführte Untersuchungen für gewährleistet.

Autor: dd | Foto: Hugo Berties
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