Köln | „3G“ wird ein wichtiger Begriff in den kommenden Wochen werden: Er bedeutet Geimpft, Genesen oder Getestet. Für „3G“ kündigt sich in NRW eine zweistufige Öffnungsperspektive bei Inzidenzen unter 100 und 50 an, wenn diese 5 Tage in Folge erreicht werden. Die Öffnungen gelten für die Gastronomie, Hotellerie, Camping und Ferienwohnungen und ab dem 15. Mai.

NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart erklärte heute die Rücknahme von Beschränkungen für Gastronomie und Hotellerie ab dem 15. Mai. Wenn Städte oder Landkreise fünf Tage lang unter einer Inzidenz von 100 liegen können sie ab dem 15. Mai wieder die Außengastronomie für die „3G“ ermöglichen. Auch private Übernachtungen sind für die „3G“ in Hotels möglich. Allerdings dürfen die Hotels nur 60 Prozent ihres Belegungskontingents anbieten. Auch Ferienwohnungen oder Campingplätze dürfen für die „3G“ wieder öffnen.

In der zweiten Stufe bei einer Inzidenz unter 50 darf auch die Innengastronomie für die „3G“ öffnen sowie Betriebskantinen. Dann dürfen Beherbergungsbetriebe ohne Einschränkungen anbieten.

Der Einzelhandel darf in Kommunen und Kreisen unter einer Inzidenz von 100 ohne Terminvergabe, Erfassung und Archivierung für die „3G“ ohne zeitliche Einschränkung öffnen. Bei Inzidenzen unter 50 dürfen auch Messen und Kongresse nach der Sommerpause mit Besucherbegrenzung öffnen. Damit so Pinkwart sei NRW das erste Bundesland, dass den Messen wieder eine Perspektive eröffne.

Weitere Öffnungen sind vorgesehen, die Details werden in diesem Artikel ergänzt.

Autor: red
Foto: NRW Wirtschaftsminister Pinkwart bei der heutigen Pressekonferenz