Wolfsburg | Für den Fußball-Bundesligisten VfL Wolfsburg ist die DFB-Pokal-Saison trotz eines Sieges gegen Preußen Münster nach der ersten Runde beendet. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montag nach mündlicher Verhandlung dem Einspruch des Regionalligisten statt. Das Spiel wird demnach mit 2:0 für Münster gewonnen gewertet.

Das eigentliche Spiel hatte der unterklassige Klub mit 1:3 nach Verlängerung verloren, allerdings hatte Wolfsburg im Laufe des Spiels sechs statt der erlaubten fünf Auswechslungen vorgenommen. „Für die Ein- und Auswechslungen sind die Vereine selbst verantwortlich“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, zur Urteilsbegründung. „Zu ihren Grundpflichten gehört, sich über die Auswechselmöglichkeiten zu informieren und entsprechend zu handeln.“

Gegen diese Pflicht habe der VfL Wolfsburg verstoßen und damit „leichtfertig und vermeidbar“ den zentralen Fehler beim unzulässigen sechsten Einwechselvorgang begangen. Auf ein entlastendes Verschulden des Schiedsrichterteams könne sich der Verein nicht berufen. Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen 24 Stunden Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

Autor: dts