Von den Absperrmaßnahmen werden insbesondere betroffen sein:
Der Bereich des Bahnhofs Köln-Deutz mit seinen Zufahrten in den Auenweg, die Hermann-Pünder-Str. sowie die Mindener Straße. Die Deutzer Brücke mit allen Zufahrten aus Deutz und der linksrheinischen Innenstadt. Die Brücke wird ab 6 Uhr gesperrt. Von der Sperrung der Deutzer Brücke wird voraussichtlich auch der Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), insbesondere die Linien 1, 7 und 9 sowie der Fußgängerverkehr betroffen sein. Der Altstadtbereich um den Heumarkt einschließlich der südlich gelegenen Zufahrtsmöglichkeiten zur Deutzer Brücke. Die Einfahrt in polizeilich abgesperrte Bereiche ist nach Kontrolle durch Polizeikräfte nur Berechtigten (Anwohner, Anlieferverkehr, Bedienstete von im Sperrbereich angesiedelten Firmen, Hotels, Gaststätten, Kunden etc.) gestattet. In zeitlicher Abhängigkeit zum Verlauf eines angemeldeten Aufzugs ist mit temporären Absperrungen im Innenstadtbereich zu rechnen.

Die Tiefgarage Heumarkt kann am 7. Mai nur durch Dauerparker, die Inhaber eines Parkausweises der Betreibergesellschaft sind, genutzt werden. Aber auch für Dauerparker kann es bei der An- und insbesondere der Abfahrt zu deutlichen Verzögerungen aufgrund der Veranstaltungen kommen.

Durch Sperrmaßnahmen am Heumarkt und am Bahnhof Deutz können die dortigen Taxihalteplätze nicht genutzt werden. Soweit das Streckennetz der KVB betroffen ist, werden Bahnen und Busse teilweise ab- und umgeleitet. Genaue Informationen über die Einschränkungen wird die KVB AG in einer Kundeninformation auf ihrer Internetseite und auf Informationstafeln der Haltestellen anbieten.

Das Bürgertelefon der Polizei Köln steht für Auskünfte zu den Beeinträchtigungen unter der Telefonnummer (0221) 229-7777 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, 2. Mai bis Mittwoch, 4. Mai von 10 bis 18 Uhr,
Donnerstag, 5. Mai bis Samstag, 7. Mai von 08 bis 22 Uhr.

Die Polizei Köln weist daraufhin, dass sie per Gesetz dazu verpflichtet ist, rechtmäßige Versammlungen und Demonstrationen zu gewährleisten und ihren störungsfreien Verlauf sicherzustellen. Diese Aufgabe erfordere die strikte Wahrung der politischen Neutralität. Behinderungen und beabsichtigte Verhinderungen anderer Versammlungen und Demonstrationen sind nicht gedeckt, so die Polizei. Sie muss daher versuchen, derartige Blockaden zu verhindern.

[cs, Polizei Köln]