Köln | Die Kölner Polizei hat am heutigen Nachmittag gegen 15 Uhr versucht einen PKW-Fahrer versucht zu kontrollieren. Als dies nicht gelang lieferten sich die Beamten mit dem Fahrer ein Verfolgungsrennen im Kölner Stadtteil Merheim an dessen Ende drei unbeteiligte Menschen verletzt wurden. Hier stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Handelns.

Es gibt eine Version der Geschichte, die die Polizei erzählt: Zivilbeamte wollten einen 46-Jährigen und seine 27-jährige Begleiterin auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Ostmerheimer Straße kontrollieren. Die Polizei schreibt in ihrer Mitteilung, dass sich die Beamten „zu erkennen gaben“. Ob dies korrekt durch Vorzeigen eines Ausweises und eine ruhige besonnene Ansprache erfolgte wird ein Gericht klären müssen.

Die beiden Personen stiegen in ihren Wagen ein und versuchten sich der Situation zu entziehen. Ein Beamter soll sich laut Polizeibericht auf die Motorhaube aufgestützt haben, dann aber den Weg freigegeben haben. Der Fahrer des Wagens wollte den Parkplatz verlassen, wurde aber von einem Zivilfahrzeug der Polizei daran gehindert. Zudem soll mittlerweile ein Streifenwagen vor Ort gewesen sein. Jetzt soll sich der Mann den Weg „freigerammt“ haben und flüchtete. Die Beamten setzten nach. Als ein Fahrer eines Transporters die Fahrbahn blockiert – offen ist hier, wie der Transporter ins Geschehen kommt – weicht der Fahrer auf den Gehweg aus, um seine Flucht fortzusetzen. Dort verletzt er die Mutter mit ihren Kindern.

Dann soll der Transporter-Fahrer und ein Zivilbeamter den Fahrer überwältigt haben. Offen lässt die Kölner Polizei in ihrer Darstellung, warum hier ein Zivilfahrzeug und nicht der ebenfalls vor Ort befindliche Streifenwagen zum Einsatz kamen. Die Polizei schreibt „Die Hintergründe der Flucht sind derzeit noch unklar.“ Offen bleibt, warum die Kontrolle stattfand und die Beamten überhaupt zum Mittel einer Verfolgungsfahrt griffen. Vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sie sich in einem dicht bebauten innerstädtischen Wohngebiet nachmittags befanden. Denn in Deutschland gilt die Regel für Polizeibeamte das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer in einer solchen Situation möglichst gering zu halten und erst dann einzugreifen, wenn sich eine Möglichkeit ergibt bei denen Dritte ungefährdet sind. In innerstädtischen Bereichen gilt zudem, dass die Verfolgung eigentlich eingestellt wird und die Person mit anderen Mitteln ermittelt wird.

Autor: Von Redaktion