Köln | Die Kölner Polizei hat die Anwendung des § 12a PolG NRW für die nördlichen Stadtteile bereits am 8. Februar angeordnet. Diese gibt ihr weitreichende Befugnisse bei Kontrollmaßnahmen. Jetzt hat die Behörde die Maßnahme um weitere 28 Tage verlängert.

Das darf die Kölner Polizei jetzt im Kölner Norden: Das § 12a PolG NRW regelt die polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen, die als „strategische Fahndung“ bezeichnet werden. Im Falle von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder zur Verhützung von Terror sowie zur Verhütung gewerbs- oder bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität oder zur Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts Personen ohne konkreten Anlaß anhalten, befragen und die Identität feststellen. Fahrzeuge und mitgeführte Sachen dürfen von den Beamten in Augenschein genommen werden. Auch die Öffnung von Sachen oder Behältnissen darf die Polizei verlangen.

Hintergrund der Ermächtigung zu weitergehenden Eingriffsbefugnissen sei die Häufung von Autoteile-Diebstählen in Riehl, Nippes und der Neustadt-Nord.

In den vergangenen fünf Monaten, so die interne Polizeistatistik, seien aus 76 Fahrzeugen in diesen Stadtteilen Fahrzeugteile entwendet worden. Betroffen sind vor allem hochpreisige Fahrzeuge deutscher Luxushersteller. Rechnerisch fand so annähernd jeden zweiten Tag der Aufbruch eines PKW statt. Die Polizei nennt als Tatorte die Straßenzüge im nahen Umfeld der größeren Grünanlagen des inneren Grüngürtels, des Lentparks und des Botanischen Gartens.

Die Kölner Polizei kann die Verordnung nach § 12a PolG NRW selbstbestimmt immer wieder um 28 Tage verlängern.

Autor: red
Foto: Das Archivbild zeigt zwei Polizeibeamte die nebeneinander stehen. (Symbolfoto)