Das Symbolbild zeigt ein Polizeifahrzeug in Köln

Köln | Es kommt immer wieder vor, dass die Gesetzeshüter der Kölner Polizei sich in ihren Polizeimeldungen sprachlich verirren. Heute textet die Polizei Köln: „Kleinwagen erfasst Fußgänger – Blutprobe“.

Das wirft Fragen auf: War der Kleinwagen alleine unterwegs? Warum musste der Kleinwagen eine Blutprobe abgeben und nicht eine Benzin- oder Dieselprobe? Wie kann sich eigentlich ein Kleinwagen betrinken – tankt er dann zuviel?

Aber im Ernst, denn es geht um einen Unfall bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Von einer 30-jährigen Autofahrerin, die bei Rot in eine Kreuzung einfuhr und dann den 44-jährigen Mann mit ihrem PKW anfuhr. Der Unfall ereignete sich am Mittwochnachmittag gegen 17:30 Uhr an der Kreuzung Rothgerberbach/Perlengraben in der Innenstadt. Nicht nur, dass die 30-Jährige das Rotlicht missachtete, die Polizeibeamten, die die Frau antrafen, stellten fest, dass sie nach Alkohol roch. Sie baten die Frau zum Atemalkoholtest. Dieser ergab 2,5 Promille. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobe an und zogen den Führerschein der Frau ein. Ihr PKW wurde abgeschleppt.

Der 44-jährige Fußgänger wurde schwer verletzt in eine Klinik gebracht.

red01