U-Bahn-Haltestellen gesperrt
Die Verkehrseinschränkungen beziehen sich vor allem auf den Bereich der Kalker Hauptstraße zwischen dem Polizeipräsidium im Westen und Kalker Kapelle im Osten sowie dem dortigen Nahbereich Wiersbergstraße – Franklinstraße – Kapellenstraße führen. Um den störungsfreien Verlauf aller Veranstaltungen zu gewährleisten, muss wegen erforderlicher Sperrmaßnahmen ab den frühen Morgenstunden bis in den Nachmittag hinein mit Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und des Fußgängerverkehrs gerechnet werden. Dies gab heute die Polizei Köln bekannt. Zudem sperren die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) die U-Bahn-Haltestellen „Kalk Kapelle“ und „Kalk Post“.  Der Ein- und Ausstieg an diesen Haltestellen ist in der Sperrzeit nicht möglich. Da die genaue Sperrzeit nicht bekannt ist, werden die Fahrgäste gebeten, die Durchsagen an den Haltestellen und in den Fahrzeugen zu beachten. Alternativ können die Haltestellen „Deutz Kalker Bad“ und „Fuldaer Straße“ genutzt werden. Die Sperrung sei notwendig, weil die Polizei die
Sicherheit als gefährdet einschätzt und der KVB eine entsprechende Auflage erteilt habe.

In diesem Zusammenhang betont die Polizei noch einmal, dass sie als Behörde dafür verantwortlich ist, die Versammlungsfreiheit aller Vereinigungen zu schützen. Dieses Recht gelte allerdings nur für die, die "friedlich und ohne Waffen" demonstrieren. Bestimmte Demonstrationsformen wie etwa Menschenketten, Sitzdemonstrationen und ähnliche Protestaktionen könnten dann zulässig sein, wenn sie angemeldet sind, nur symbolisch wirken oder nur kurzzeitige Behinderungen Anderer verursachten. Teilnehmer von Blockaden, die zu gravierenden Beeinträchtigungen der Demonstrationsfreiheit Anderer führen, müssten jedoch mit der Einleitung von Strafverfahren, z. B. wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz oder das Strafgesetzbuch rechnen.

[cs]