Ein Doktorhut in einer Zeichnung

Köln | Es ist eine Empfehlung für eine Probezeit von 7 Jahren, die dem Promotionskolleg NRW eingeräumt werden solle, in dem diesem das Promotionsrecht eingeräumt werden soll. Entscheiden muss dies die neue Landesregierung.

Der Vorschlag stammt aus dem Wissenschaftsrat der die Ergebnisse seiner Begutachtung „Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ am vergangenen Freitag, 8. Juli, vorstellte. Das Promotionskolleg NRW wurde im Jahr 2020 gegründet und hat seinen Sitz in Bochum. Getragen wird es von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus allen Regionen Nordrhein‐Westfalens. Es soll zentralisiert eigenständige Promotionsverfahren und die Verleihung des Doktorgrades in den angewandten Wissenschaften ermöglichen. Bisher ist dies nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Nach den 7 Jahren soll der Wissenschaftsrat erneut begutachten.

NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes in einem schriftlichen Statement: „Wir brauchen die innovative und anwendungsnahe Forschung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, um Herausforderungen wie den Klimawandel oder die Digitalisierung zu meistern. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für das Promotionskolleg wollen wir die anwendungsorientierte Forschung in Nordrhein-Westfalen stärken und das Studium noch attraktiver machen. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats gibt uns dafür ordentlich Rückenwind.“

So geht es weiter

Die NRW-Landesregierung will jetzt zunächst die Stellungnahme des Wissenschaftsrates analysieren und dann prüfen ob das Promotionsrecht vergeben werden soll. Einen zeitlichen Rahmen setzt sich das Ministerium dabei nicht.

red01