Ein Symbolfoto aus dem Hambacher Wald

Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. September 2021 entschieden, dass die Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst, die die Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführt hatte, rechtswidrig gewesen sei. Dagegen hat die Stadt Kerpen Berufung eingelegt und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lässt diese nun zu.

Ausgang des Verfahrens zum Hambacher Forst offen

Die Stadt Kerpen stellte bereits im Oktober 2021 einen Antrag auf Berufung und begründete diesen im November 2021. Jetzt lässt der 7. Senat des OVG NRW diesen Antrag auf Berufung zu. Er begründet dies unter anderem mit der besonderen Schwierigkeit der Rechtssache. Er will vor allem die Annahmen des Kölner Verwaltungsgerichts, die zur Urteilsentscheidung führten näher prüfen. Damit sei aber einer Entscheidung noch kein Vorschub geleistet, so der 7. Senat. Die Stadt Kerpen ist nun aufgefordert die Berufung innerhalb eines Monats zu begründen.

Die Kölner Entscheidung finden Sie hier:

Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.

Aktenzeichen: 7 A 2635/21 (I. Instanz: VG Köln 23 K 7046/18)