Das Belgische Viertel im Stadtteil Neustadt/Nord hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Szeneviertel entwickelt Foto: Bopp

Köln | ots | Das Belgische Viertel im Stadtteil Neustadt/Nord hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Szeneviertel entwickelt und weist eine äußerst vielschichtige gewerbliche und kulturelle Nutzungsstruktur auf – neben seiner Funktion als innerstädtischer Wohnstandort. Am 20. Juni 2022 wird im Rat der Stadt Köln nun erneut über den bestehenden Bebauungsplan-Entwurf zum Belgischen Viertel beraten.

Mit Beschluss vom 20. September 2018 hatte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes mit dem Arbeitstitel „Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten, um insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungen, die das belgische Viertel charakterisieren, zu steuern.

Junge Menschen nutzen Belgisches Viertel als Treffpunkt

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und ein verändertes Freizeitverhalten führten in den vergangenen Jahren dazu, dass insbesondere junge Menschen abends und auch bis spät in die Nacht den öffentlichen Raum vermehrt als Treffpunkt nutzen. Diese Entwicklung führte zu stärkeren Konflikten mit den Anwohner*innen.

Der nun vorliegende Bebauungsplan wurde daher zur Verhinderung einer solchen städtebaulichen Fehlentwicklung erarbeitet und war am 6. Mai 2021 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Der abschließende Beschluss des Rates (Satzungsbeschluss) konnte nicht erreicht werden, stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, eine mögliche Änderung des Bebauungsplans zugunsten einer verstärkten gewerblichen und gastronomischen Nutzung zu prüfen.

Ergebnis dieser Prüfung war, dass eine Änderung der Planungsziele vom Schutz der Wohnnutzung und dem Bestandsschutz der bestehenden Betriebe zu einer verstärkten gewerblichen und gastronomischen Entwicklung in diesem Verfahrensstand rechtlich nicht umsetzbar ist. Eine Neuausrichtung der Planung im Sinne des Prüfauftrages beziehungsweise einer verstärkten gewerblichen und gastronomischen Nutzung wäre nur in einem neuen Planverfahren abbildbar. Zum anderen würde eine veränderte Ausrichtung der Planungsziele auch dem „modus vivendi“ als Ergebnis des Mediationsverfahrens aus 2013 widersprechen.

Somit wird der bereits erarbeitete Bebauungsplan zum Schutz der vorhandenen lebendigen Mischung aus insbesondere Wohnen, aber auch gewerblich-gastronomischer Nutzung, und zum Erhalt der gebietsprägenden Eigenart des Belgischen Viertels erneut zur Beratung gestellt. Sollte ein Beschluss erneut nicht zustande kommen, muss über eine Anpassung der Planungsziele im Sinne der Gastronomie, des Gewerbes und der Vergnügungsstätten entschieden werden.