Berlin | Wer sich künftig für ein E-Auto als Dienstwagen entscheidet, soll steuerlich belohnt werden. Nach Informationen der FAZ (Freitagsausgabe) plant die Bundesregierung die Entlastung mit dem Jahressteuergesetz, das nächste Woche im Kabinett sein wird. Üblicherweise muss der Nutzer eines Dienstwagens ein Prozent des Listenpreises im Monat für den geldwerten Vorteil versteuern, den die Finanzverwaltung unterstellt, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.

Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von 40.000 Euro sind also jeden Monat zusätzlich zum Gehalt jeden Monat 400 Euro zu versteuern. Für Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sei der Listenpreis „nur zur Hälfte anzusetzen“, heißt es in der Gesetzesformulierung, die die FAZ zitiert. Dies solle für solche Autos gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast würden.

„Für vor und nach diesem Zeitraum angeschaffte oder geleaste Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, gilt der bisherige Nachteilsausgleich unverändert weiter“, zitiert die Frankfurter Allgemeine aus der Gesetzesbegründung. Nach Informationen der FAZ war zuletzt allerdings noch unklar, ob die Begünstigung tatsächlich Ende 2021 auslaufen soll.

Autor: dts