Mainz | Das Landesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz hat Stimmzettel mit Hinweisen zur Frauenquote verboten. Derartige Hinweise verletzten den Grundsatz der Freiheit der Wahl, hieß es in der Begründung des Gerichts. Es dürfe keine staatliche Einwirkung auf die Entscheidung des Wählers geben.

Die rot-grüne Landesregierung wollte auf den Stimmzetteln bei den Kommunalwahlen am 25. Mai wollte auf den Frauenanteil im jeweiligen Gemeinderat und auf den Listen der Parteien hinweisen. Zusätzlich sollte der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgedruckt werden. Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2009 waren in Rheinland-Pfalz lediglich 16,8 Prozent der Mandate von Frauen besetzt wurden.

Die Entscheidung muss noch in einem Hauptsacheverfahren überprüft werden.

Autor: dts