Berlin | Der Deutsche Richterbund hat schärfere gesetzliche Vorgaben für Internetkonzerne gefordert.

„Es braucht eine konsequentere Strafverfolgung von Hass, Hetze und Bedrohungen im Internet. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat hier noch nicht die erhofften Fortschritte gebracht“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Deshalb müssen die gesetzlichen Vorgaben dringend nachgebessert werden. Es braucht eine Pflicht für die Netzwerke, die Bestandsdaten eines Nutzers bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben, so wie es sie für Telekommunikationsanbieter bereits gibt.“ Bisher träten die Behörden den Netzwerken eher als Bittsteller gegenüber.

Es dürfe nicht sein, dass Facebook und Co. bei Auskünften an die Strafverfolger mauerten, kritisierte Rebehn. Die Auskunftsstellen der Netzwerke gäben Bestandsdaten ihrer Nutzer wie Name oder Mailadresse bei einem Verdacht auf Straftaten oft nicht heraus. „Facebook beantwortet Anfragen der Behörden regelmäßig mit der inhaltsleeren Auskunft, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten ist, was wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos ist“, so der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds.

„Es besteht nach wie vor eine faktische Strafbarkeitslücke bei Straftaten, die im Netz unter Pseudonym begangen werden.“

Autor: dts