Das Ordnungsamt prüft insbesondere, ob von den beantragten Außenplätzen Gefahren für Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer ausgeht. Im Durchschnitt werden jährlich etwa 800 Anträge genehmigt. Wird ein Außenbereich ohne Genehmigung betrieben, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro erhoben und die Gebühren nachgefordert. Bei Dauerhafter Nutzung ohne entsprechende Erlaubnis, riskiert der Betreiber sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei konkreten Gefahren für Verkehrsteilnehmer kann auch die sofortige Entfernung des Mobiliars von den öffentlichen Flächen gefordert werden.