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Köln | Seit heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW und damit auch neue Regeln für das Schwimmen in Schwimmbädern und damit auch für die Kölnbäder.

Wer im Köln bei den Kölnbädern schwimmen oder saunieren gehen will, der muss genesen, geimpft und getestet sein. Zudem ist ein Ausweisdokument mitzubringen. Dies gilt für alle Kölnerinnen ab 16 Jahren mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen sowie Schülerinnen.

Das gilt in der Zeit vom 27. Dezember bis 9. Januar 2022 für Kölner Schüler*innen

Schüler*innen benötigen in der Ferienzeit den Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Test oder eines maximal 48 Stunden alten PCR-Test, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind.

Wer die Bäder betritt muss mindestens eine medizinische Maske tragen.

Für Personen ab 16 Jahre:

Geimpfte Personen: Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung und mit negativ Testung. Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Genesene Personen: Vorlage eines „Genesenen Nachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt und mit negativ Testung. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.

Genesene, geimpfte Personen: Vorlage eines „Genesenen Nachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt sowie Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung (1x Impfung), die mindestens 14 Tage zurückliegt und mit negativ Testung.