Jochen Ott bei einer Pressekonferenz am 26. November 2024. | Foto: Screenshot

Köln | Die NRW-SPD im Landtag fordert die Landesregierung auf, die Kürzungen in Höhe von 100 Millionen Euro zurückzunehmen. Die Mittel seien da und zwar in den sogenannten Selbstbewirtschaftungsmitteln die auf 7 Milliarden Euro anwuchsen. Diesen Aufwuchs sieht die SPD im Landtag nicht nur kritisch, sondern beauftragte beim wissenschaftlichen Dienst des Landtages ein Gutachten und erwägt Verfassungsklage. Der Landtag von NRW berät aktuell in 2. Lesung den Haushaltsplanentwurf der Landesregierung heute im Haushalts- und Finanzausschuss.

„Drache bewacht Goldschatz“

Jochen Ott, Fraktionschef der NRW-SPD im Landtag machte deutlich, dass die Sozialdemokraten nicht dazu schweigen werden, dass die 100 Millionen Euro für soziale Dienste nicht aufzubringen seien. Das Geld sei da, so die Sozialdemokraten. Alleine im Wissenschaftsministerium seien 1 Milliarde Euro an nicht gebundenen Mitteln vorhanden in den sogenannten Selbstbewirtschaftungsmitteln. Ott: „Ein Drachen bewacht den Goldschatz“. Das Thema ist technisch, bürokratisch und sperrig. Diesen Selbstbewirtschaftungsmitteln sind enge Grenzen gesetzt und sie sind der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Insgesamt läge der Topf bei 7 Milliarden Euro und damit würden diese Mittel als Dauerfonds missbraucht. Die Landesregierung verweigere zudem die nötige Transparenz und bietet keine Übersicht und zudem haben diese Mittel einen Ausnahmecharakter. Warum diese Mittel in dieser Höhe im 105 Milliarden Euro schweren NRW-Landeshaushalt eingeplant seien, dazu verweigere die Landesregierung die Aussage. Die SPD mutmaßt, dass diese Mittel angespart werden, um später vor der Wahl Geschenke an die Wähler:innen zu machen.

Mittel im Vermögen der Hochschulen?

Zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln der Universitätskliniken und Hochschulen im Bereich des Wissenschaftsministeriums schreibt das NRW-Finanzministerium zur heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag, dass die Mittel die der Landesrechnungshof aufliste bereits den Hochschulen zugewiesen worden seien, aber von diesen noch nicht abgerufen wurden. Um für mehr Transparenz zu sorgen, habe die Landesregierung eine Liste veröffentlicht in der die Mittel ersichtlich seien, die abstrakt Positionen ausweist.

Strittig: Höhe der Mittel

Jochen Ott zitierte aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln: „Selbstbewirtschaftungsmittel sind nur in engen Grenzen verfassungsrechtlich zulässig. Da sie eine Reihe von verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätzen durchbrechen und nur schwer parlamentarischer Kontrolle zugänglich sind, dürfen sie verglichen mit dem Gesamthaushalt kein beachtliches Volumen einnehmen.“ Kritisch zu sehen ist dabei, dass die Selbstbewirtschaftungsmittel in NRW unter der Landesregierung sehr hoch angesetzt sind und sowohl in 2023 bei etwas über 9 Prozent und 2024 bei fast 8 Prozent des Haushaltsvolumens lagen. Die Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel sollten nach Ansicht der SPD in NRW reduziert werden, da ministerielle „Dauerfonds“ verfassungsrechtlich ausgeschlossen seien.

Zu hoher Anteil im NRW-Haushalt?

Zwar würden, so die SPD, immer wieder Mittel an den Haushalt rückübertragen, aber es würden permanent neue Mittel in die Selbstbewirtschaftungsmittel eingestellt. Die Landesregierung müsse endlich sagen in welcher Höhe Mittel frei seien. Im Bund liege der Anteil der Selbstbewirtschaftungsmittel bei rund 1 Prozent des Haushaltes und in NRW bei fast 10 Prozent, monieren die Sozialdemokraten.

Rücknahme der sozialen Kürzungen gefordert

Für die SPD ist klar, dass vor dem Hintergrund der intransparenten Selbstbewirtschaftungsmittel und deren Höhe die Sozialkürzungen in Höhe von 100 Millionen Euro nicht vertretbar seien. Die 15-prozentige Rücknahme, wie sie die Landesregierung ankündigte reiche nicht aus, vor allem weil sie sich nur auf soziale Kürzungen im Bereich Geflüchtete bezog. Kürzungen etwa im Bereich der Aidshilfen seien zudem kurzfristig gedacht. Wenn keine Beratung im Bereich sexuell übertragbarer Krankheiten stattfinde, dann werden die Kosten später im Gesundheitssystem auftauchen. Die Sozialdemokraten erinnerten an die Demonstration gegen Sozialkürzungen vor dem Landtag mit rund 32.000 Teilnehmer:innen.

Vergleich

Anscheinend bewegt sich die Landesregierung, wie der Bericht der Landesregierung in der Vorlage 18/3322 zu den „Selbstbewirtschaftungsmitteln der Universitätskliniken und der Hochschulen“ zeigt. Die SPD kündigte an, sie werde notfalls vor den Verfassungsgerichtshof das Landes NRW in Münster ziehen, wenn die Landesregierung hier nicht für Transparenz sorge und die Mittel verfassungskonform einstelle und nutze. Ott erinnerte daran, dass unter der SPD Landesregierung der Topf an Selbstbewirtschaftungsmitteln nur bei 200 Millionen Euro lag im Vergleich zu heute bei 7 Milliarden Euro.