Das Symbolbild zeigt den Kölner Dom.

Köln | Die Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln kosteten rund 2,8 Millionen Euro. Dies teilte das Erzbistum Köln dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat mit. Diese Kosten entstanden in den Jahren 2019 bis 2021.

Diese Kosten beziffern den Aufwand für die unabhängige Untersuchung. So kosteten die zwei juristischen Hauptgutachten rund 1,27 Millionen Euro. Zudem gab das Erzbistum für weitere rechtliche Beratungen 588.000 Euro und für die Krisenberatung 820.000 Euro aus. Delegat Markus Hoffmann präsentierte die Zahlen und der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nahm diese zur Kenntnis.

Hofmann teilte mit, dass diese 2,8 Millionen Euro nicht aus Kirchensteuer-Mitteln, sondern aus einem Sondervermögen der Diözese bezahlt worden sind. Dieses Sondervermögen, der „Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)“ sei im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet worden. Auch die Leistungen zur Anerkennung des Leids für die Betroffenen sexualisierter Gewalt sind aus diesem Fonds bestritten worden. Insgesamt hat das Erzbistum seit 2010 knapp 1,5 Mio. Euro an Anerkennungsleistungen ausgezahlt. Drei weitere Personen erhielten aus dem Sondervermögen 43.000 Euro an Rechtsberatungskosten erstattet.

Zudem bildete das Erzbistum Köln Rückstellungen in Höhe von 6 Millionen Euro, um daraus etwaige Ansprüche von Betroffenen zu finanzieren.