Darin wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat ein „Gesamtkonzept zur Attraktivierung des linksrheinischen Ufers zwischen Hohenzollern- und Zoobrücke zur Beschlussfassung vorzulegen“. Hierbei sollen, wie es im Antrag heißt, insbesondere ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept inklusive Zeit- und Kostenplan für die Uferpromenade vorgelegt werden. Dabei soll auch untersucht werden, „ob für diesen Rheinabschnitt ein Wettbewerb (oder Mehrfachbeauftragung) zu Nutzungs- und Gestaltungsideen sinnvoll ist und in welcher Form Gastronomieboote eingebunden werden können“.

Im konkreten schlagen die beiden Fraktionen vor, dass ein Parkraumkonzept vorgelegt werde „mit dem Ziel, die Rheinuferpromenade zwischen Hohenzollernbrücke und Zoobrücke vom ruhenden Verkehr zu befreien“. Es sollen die „Möglichkeiten für Außengastronomie im Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Hohenzollern- und Zoobrücke ermittelt werden“. Hierbei sollen auch Vorschläge erarbeitet werden, die vorab klären sollen, „wie die Beeinträchtigungen durch die Ver- und Entsorgung für die Personen- und Kreuzfahrtschifffahrt so gering wie möglich gehalten werden können“. Zusätzlich müsse eine „Lösung zur Verminderung der zusätzlichen Belastung der Wegebeziehung zwischen Hohenzollern- und Zoobrücke durch die verkehrende Touristenbahn gefunden werden“.

[dr]