Das Finanzierungsdefizit ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1.148,2 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1.173,5 Milliarden Euro) des Staates. Die einzelnen staatlichen Ebenen realisierten dabei unterschiedliche Ergebnisse. Während sich beim Bund das Defizit auf 26,3 Milliarden Euro und bei den Ländern auf 14,9 Milliarden Euro belief, konnten die Gemeinden mit 0,8 Milliarden Euro sogar einen leichten Überschuss erwirtschaften. Besonders günstig verlief die Entwicklung bei der Sozialversicherung, die in 2011 aufgrund der guten Beschäftigungs- und Lohnentwicklung mit einem Plus von 15,1 Milliarden Euro den höchsten Überschuss seit der Wiedervereinigung erzielen konnte. In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit maßgeblichen Abgrenzung betrug das Finanzierungsdefizit des Staates 25,8 Milliarden Euro. Das leicht höhere Defizit resultiert dabei aus der Einbeziehung der Erträge und Aufwendungen aus Swapgeschäften und Zinsderivaten. Auch in dieser Abgrenzung liegt die Defizitquote bei 1,0 Prozent.

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