In dem Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim hat die Staatsanwaltschaft Köln eine weitere Anklage gegen vier vormalige Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim und den Verantwortlichen einer der Bank verbundenen Unternehmensgruppe wegen Untreue in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe hierzu im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in ihrer Eigenschaft als Geschäftsleiter des Bankhauses zum Teil von ihnen selbst gehaltene Anteile an einer Grundstücksgesellschaft angekauft zu haben. Dabei sollen sie die Werthaltigkeit nicht geprüft haben – in dem Bewusstsein, die Bank damit zu schädigen. Die Grundstücks-Gesellschaft soll ein Immobilienprojekt in Frankfurt geplant haben. Infolge des Ankaufs habe die Bank erhebliche Mittel in die Grundstücksgesellschaft einbringen müssen. Nur so hätten die Projekte realisiert werden können. Dazu habe die Bank jedoch keinen entsprechenden Gegenwert erhalten. Die Differenz zwischen den Investitionen des Bankhauses und dem tatsächlichen Wert der Anteile beträgt laut Staatsanwlatschaft rund 76 Millionen Euro.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen haben sich die Angeschuldigten der gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall bzw. der Beihilfe hierzu hinreichend verdächtig gemacht. Ob die nunmehr erhobene Anklage wegen Sachzusammenhangs mit dem bereits bei Gericht anhängigen Verfahren verbunden wird, entscheidet das Landgericht Köln.

[cs]