Migrationsbedingte Nachteile müssen leistungsorientiert ausgeglichen werden
In einem Medienbericht wurde in der vergangenen Woche thematisiert, dass die Stadtverwaltung Köln den Eignungstest für angehende Beamtinnen und Beamte Mitte des Jahres umstellen werde. Demnach sollen Bewerberinnen und Bewerber, die „schlecht Deutsch können, einen Bonus erhalten, damit sie deswegen nicht benachteiligt werden“. Bisher scheiterten diese Bewerber häufig am Verständnis der Amtssprache Deutsch. Das neu einzuführende Bonussystem – so der Medienbericht – solle diese Sprachdefizite ausgleichen.

Der hierdurch erweckte Eindruck, die Stadtverwaltung Köln lege keinen Wert auf die Deutschkenntnisse im Auswahlverfahren ist unzutreffend.

Die Eignungstests bei der Stadtverwaltung Köln erfüllen die im Beamtenrecht geforderte Gleichbehandlung und den Befähigungsbezug nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz sowie nach § 7 Landesbeamtengesetz NW (LBG). Sie nutzen ebenso die im § 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur unterschiedlichen Behandlung zum Beispiel bei einer Ablehnung von Bewerberinnen und Bewerbern wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache.

Um die Herausforderungen und die Chancen eines zusammenwachsenden Europas zu nutzen, ist eine stete interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung und damit die Gewin-nung von qualifiziertem Personal mit Migrationshintergrund unverzichtbar. Hierbei gehört zum Anforderungsprofil eines Verwaltungsberufes selbstverständlich die Beherrschung der deutschen Sprache. Grundsätzlich werden nur Bewerberinnen und Bewerber ange-nommen, die eine hohe Befähigung in den wissenschaftlich untermauerten Befähigungsfaktoren „sprachliches Verständnis“, „Lernfähigkeit“", „Befähigung zum Zuhören“, „rech-nerisches Denken“, „Logik und Genauigkeit“ und „Arbeitstempo“ mitbringen, dazu müssen die Bewerberinnen und Bewerber auch entsprechende Leistungen in Deutsch erbringen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass gerade Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund in den Testaufgaben zum sprachlichen Verständnis schlechtere Ergebnisse erzielen. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einer gut ausgeprägten Lernfähigkeit diese Defizite mit der Zeit abnehmen. Um dieser besonderen Situation der Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund die ansonsten bei den anderen Befähigungsfaktoren gute Ergebnisse erzielt haben Rechnung zu tragen, wird ein sprachbereinigtes Testergebnis durch das Institut für Personalauslese der Stadt Köln erstellt.

Grundsätzlich gilt aber auch für Nachwuchskräfte, die bedingt durch ihren Migrationshintergrund schlechtere sprachliche Ergebnisse in den Tests erzielen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift komplett beherrschen. Es wird außerdem erwartet, dass die Nachwuchskräfte die etwaigen Defizite in der Frist von längstens drei Jahren vollständig ausgleichen.

[nh; Quelle: Stadt Köln]