Köln | Die Stadt Köln habe nach einer aktuellen Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg, die für die landesweite Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen (NRW) zuständig sei, ihre nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl zu 100,79 Prozent erfüllt. Damit sei das insbesondere im Jahr 2015 entstandene Unterbringungsdefizit vollständig abgebaut worden.

Wie andere Kommunen in NRW auch hatte die Stadt im vergangenen Jahr die ihr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl noch nicht erreicht, sodass eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wurde, um das bestehende Defizit ausgleichen zu können. Nach der zuletzt gültigen Vereinbarung musste die Stadt Köln 150 Geflüchtete pro Woche unterbringen.

Obwohl die Unterbringungsquote nun erfüllt sei, sei die Stadt Köln weiterhin verpflichtet, die normale Zuweisungsquote – 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge – zu erfüllen. Diese liege aufgrund des verringerten Flüchtlingszustroms nach NRW deutlich unter 150 Flüchtlinge pro Woche. Das genaue Verfahren stimme die Stadt Köln mit der Bezirksregierung ab.

Zurzeit leben 13.842 geflüchtete Personen in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Autor: ib