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Köln | aktualisiert | Der Clevische Ring in Köln-Mülheim wird jetzt zur Tempo 30 Zone. Nach Informationen, die report-K vorliegen, wird der städtische Bauhof morgen die entsprechende Beschilderung vornehmen. Dem vorweggegangen war eine Auseinandersetzung zwischen der Stadt Köln, die sogar bis vor das Verwaltungsgericht Köln führte.

Eine Nachfrage beim Verwaltungsgericht Köln von report-K ergab, dass die Stadt Köln jetzt die Tempo 30 Zone einrichten wird und dies dem Gericht mitgeteilt habe. Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Das berichtete report-K am 27. Januar:

Am 29. April 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 18 K 976/20) entschieden, dass die Stadt Köln verpflichtet ist die Gesundheit der Anwohner:innen am Clevischen Ring zu schützen und vor allem, dass die Begründung der Stadt, mit der sie die Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf dem Clevischen Ring ablehne, nicht ausreiche. Damit forderte das Gericht die Stadt Köln auf zu handeln.

Die Anwohnerin, die geklagt hatte, brachte am 16. Januar einen Antrag auf Zwangsvollstreckung vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, da seit dem Urteil im April 2022 nichts passierte und die Stadt nicht Einspruch gegen das Urteil eingelegt hatte. Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim appellierten in einem Antrag Ende Januar  an die Stadtverwaltung Köln rechtsstaatliche Urteile zu akzeptieren.

Ein Sprecher der Stadt Köln teilte auf Nachfrage von report-K am 27. Januar mit: „Nach dem Gerichtsbeschluss hat die Stadt das interne Verwaltungsverfahren zur Anordnung einer Tempo-30-Zone begonnen, welches noch nicht abgeschlossen ist. Zur Zeit finden die Abstimmungen im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens nach § 45 VwV-Straßenverkehrsordnung (Verwaltungsvorschriften zur StVO) mit Verfahrensbeteiligten statt. In diesem Prozessabschnitt werden alle zuständigen, behördlichen Institutionen um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten.“ Dieses Verwaltungsverfahren scheint nun abgeschlossen zu sein.

Das sagt die Stadtverwaltung

Die Antwort einer Sprecherin der Stadtverwaltung auf die Anfrage von report-K: „Aufgrund der anhand eines Gutachtens nachgewiesenen hohen Lärmbelastung bei anliegenden Wohngebäuden am Clevischen Ring und auf Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgericht Köln vom 29.04.2022 richtet die Stadt Köln eine abschnittsweise Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für beide Fahrtrichtungen auf dem Clevischen Ring ein. In Fahrtrichtung Norden erfolgt die Absenkung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit ab der Keupstraße auf einer Länge von 300 Metern und in der in Gegenrichtung ab dem Kreuzungsbereich Clevischer Ring / Dünnwalder Straße ebenfalls auf einer entsprechenden Länge. Aufgrund der dort bereits jetzt vorhanden geringen Fahrgeschwindigkeiten auch für den ÖPNV werden damit keine signifikanten Beeinträchtigungen der verkehrlichen Funktionen der Bundesstraße bewirkt. Dies ergab eine Abfrage bei den jeweils zuständigen Institutionen. Die Beschilderung erfolgt derzeit.“

Das sagen die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim

Jonas Höltig, grüner Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung Mülheim: „Da wir ohnehin Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Wohngebieten fordern, begrüßen wir die Anordnung auf dem Clevischen Ring als Schritt in die richtige Richtung. Das Problem, dass die Bundesstraßen zu viel Durchgangsverkehr, Feinstaub und Lärm nach Mülheim leiten, wird dadurch aber nicht gelöst. Und dass es hier jahrelange Verfahren bis hin zu einem Antrag auf Zwangsvollstreckung brauchte, um die Stadt zu einer kleinen, lokal begrenzten Maßnahme gegen den Autolärm zu bewegen, zeigt, dass der Gesundheitsschutz der Anwohner*innen eine viel zu geringe Rolle spielt. Um reihenweise ähnliche Klageverfahren zu verhindern, sollte die Stadt jetzt proaktiv an allen lärmbelasteten Orten, an denen Menschen wohnen, Tempo 30 anordnen.“

ag