Das Symbolbild zeigt Nikotinbeutel.

Köln | Der Verkauf von Lebensmitteln, in denen Nikotin enthalten sind, wird verboten. Damit reagiert das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln reagiert auf vermehrte Funde von sogenannten Nikotinbeuteln bei Kontrollen des Einzelhandels.

Ein Nikotinbeutel nennt man auch Nicotine Pouches. Diese enthalten ein Pulver, das aus Nikotinsalzen und Trägerstoffen besteht. Der Nikotinbeutel wird zum Konsum in den Mund genommen und unter die Lippe oder in die Wangentasche gelegt. Durch das Bewegen des Beutels im Mund und den Speichel werden Inhaltsstoffe wie Nikotin, Aroma- und Süßstoffe sowie weitere Zusatzstoffe herausgelöst. Daher werden Nikotinbeutel rechtlich als Lebensmittel eingestuft.

Nikotin zählt zu neuartigen Lebensmitteln

Die Einzelsubstanz Nikotin wurde bisher nicht als Lebensmittel verzehrt oder als Lebensmittelzutat verwendet und zählt deshalb um ein „neuartiges Lebensmittel“. Doch dürfen neuartige Lebensmittel – gemäß EU-Verordnung in der Europäischen Union – nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Zulassung besitzen. Da für Nikotin keine Zulassung vorliegt, darf dieses nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, denen Nikotin nur zugesetzt ist.

Lebensmittel, die Nikotin aus natürlichen Quellen in geringen Mengen enthalten, betrifft diese Regelung nicht. So können etwa Tomaten oder Kartoffeln aus der Gattung der Nachtschattengewächse solch Nikotin enthalten. Zudem werden sogenannte Nikotinkaugummis oder ähnliche Präparate, die im Rahmen von Nikotinersatztherapien eingesetzt werden und als Arzneimittel einzustufen sind, nicht von dem Verbot betroffen.

rs