Fahrrad-Ampel | Symbolfoto: Bopp

Köln | ots | Das erfolgreiche Lastenfahrrad-Förderprogramm der Stadt Köln geht in die nächste Runde: Zwischen dem 22. August und 12. September 2022 können Anträge für die Förderung der Anschaffung neuer Lastenfahrräder eingereicht werden.

Damit genug Zeit bleibt, die Anträge in Ruhe und korrekt vorzubereiten, stehen das Förderprogramm sowie die erforderlichen Antragsformulare bereits jetzt online zur Verfügung unter www.stadt-koeln.de/lastenfahrrad. Anträge können jedoch erst ab 22. August 2022 eingereicht werden. Das Gesamtbudget beträgt wie im Vorjahr 500.000 Euro.

Finanzielle Unterstützung für Lastenfahrrädern

Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern setzt die Stadt Köln somit auch in diesem Jahr Anreize für einen emissionsfreien Warentransport. Bereits zwischen 2019 und 2021 investierte die Stadt knapp drei Millionen Euro in Lastenfahrräder.

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität: „Das Förderprogramm ist eine Erfolgsgeschichte, die jetzt ein weiteres Kapitel schreibt. Lastenfahrräder sind Ausdruck des Willens von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft, aktiv und gemeinsam die Mobilitätswende in unserer Stadt voranzubringen. Wir hoffen in diesem Jahr auf eine höhere Nachfrage aus den Stadtbezirken Chorweiler, Kalk, Mülheim und Porz.“

Wie in den Vorjahren werden die Mittel auf drei Nutzungsgruppen aufgeteilt:

– Nutzungsgruppe 1: Private Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

– Nutzungsgruppe 2: Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft

– Nutzungsgruppe 3: Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln in Gemeinschaften von mindestens drei Haushalten

Anträge aus Chorweiler, Kalk, Mülheim und Porz bevorzugt

In diesem Jahr werden Anträge aus den Stadtteilen Chorweiler, Kalk, Mülheim und Porz bevorzugt. Denn bei den vorherigen Förderaufrufen war von dort eine unterdurchschnittliche Anzahl von förderwürdigen Anträgen eingegangen. Sind alle förderwürdigen Anträge aus diesen Stadtteilen bedient, werden die verbleibenden Mittel je Nutzungsgruppe unter den übrigen Antragsstellenden verlost. Die Reihenfolge des Antragseingangs innerhalb des Antragszeitraumes ist für die Zuteilung der Förderung (Verlosung) nicht mehr von Bedeutung.

Antragstellung mittels des Digitalen Fördermittelmanagements empfohlen

Die Verwaltung empfiehlt die Antragstellung mittels des „Digitalen Fördermittelmanagements“. Hiermit können Antragstellende den Antrag Schritt für Schritt bearbeiten. Notwendige Anlagen zum Antrag stehen direkt zum Down- und Upload zur Verfügung. Beim Absenden des Antrags erhalten Antragstellende einen Hinweis, dass der Antrag erfolgreich übermittelt wurde.

Direkt im Anschluss kann im Nutzerkonto auf den eingereichten Antrag zugegriffen werden. Dort wird auch ein PDF-Dokument mit den wesentlichen zum Antrag übermittelten Informationen inklusive dem Datum der Antragstellung bereitgestellt, welches Antragstellende für die persönlichen Unterlagen herunterladen oder ausdrucken können. Das PDF des Antrags dient als Beleg für den fristgerechten Eingang. Darüber hinaus können Antragsstellende den Bearbeitungsstatus ihrer Anträge einsehen oder Kontakt mit der Sachbearbeitung aufnehmen.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren und zu den Bestimmungen des Lastenfahrrad-Förderprogramms sowie die benötigten Unterlagen stehen im Internet bereit unter: www.stadt-koeln.de/lastenfahrrad (red03)