Düsseldorf | Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid ist in den Städten Nordrhein-Westfalens unverändert hoch. Das zeigen die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität 2016, die das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vorgestellt haben. An 60 von 127 Messstellen wird der EU-Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung nicht eingehalten. Besonders hoch belastet sei die Luft an stark befahrenen Straßen in Ballungsräumen.

Stickstoffdioxide weiterhin ein kritischer Luftschadstoff in NRW

Die Einhaltung des Grenzwertes werde in stark befahrenen Straßen und in Ballungsräumen ohne weitere und einschneidende Maßnahmen auf längere Sicht nicht möglich sein, sagt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Damit bleibe Stickstoffdioxid weiterhin der kritischste Luftschadstoff in NRW. Hauptverursacher dieser hohen NO2-Belastung seien nach wie vor der Straßenverkehr und besonders die Diesel-Fahrzeuge, so das Ministerium.

„Die Belastung mit Stickstoffdioxid ist das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, nicht nur in NRW. Stickstoffdioxid in der Luft gefährdet die Gesundheit der Menschen. Von daher müssen wir alles tun, um die Gesundheitsbelastungen der Menschen in den betroffenen Städten deutlich zu reduzieren. Denn Umweltschutz ist Gesundheitsschutz“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Minister Remmel appelliert an Städte, Gemeinden, Automobilhersteller und Behörden

Um die Luft in NRW weiter zu verbessern, fordere Minister Remmel nicht nur weitere Anstrengungen und Maßnahmen der Städte und Gemeinden. „Die Automobilhersteller und die Behörden auf Bundes- und EU-Ebene sind jetzt in der Pflicht“, sagte er, auch mit Verweis auf das Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission gegen Deutschland wegen der seit 2010 anhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen eingeleitet hat.

Europäische Kommission schickte zweites und letztes Mahnschreiben an Deutschaland

Am 15. Februar 2017 hat die Europäische Kommission ein zweites und letztes Mahnschreiben mit der Aufforderung an Deutschland gesandt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den NO2-Grenzwert einzuhalten. Deutschland wurde eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme eingeräumt. Nach Auswertung dieser Stellungnahme entscheidet die Kommission, ob Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland erhoben werde, so das Ministerium.

„Dieses zweite Mahnschreiben der EU-Kommission zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Dass wir weiterhin eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Stickoxid haben, ist aber vor allem ein Versäumnis der Automobilindustrie, die seit Jahren die Entwicklung sauberer Antriebstechnologien verschläft. Ich will Fahrverbote vermeiden. Denn es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger das ausbaden sollen, was die Autokonzerne zu verantworten haben“, kritisierte Minister Remmel.

Auch NRW könnte vor Gericht gezwungen werden

Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch NRW durch die Gerichte zur Einführung von Fahrverboten gezwungen werde, um die Grenzwerte einzuhalten. „Sollte es dazu kommen, dann haben dies vor allem die Automobilhersteller und die Bundesregierung zu verantworten. Ich setze mich dafür ein, dass dies nicht passiert und daher müssen dringend Alternativ-Konzepte vorgelegt werden“, machte Minister Remmel deutlich.

Autor: ib