Berlin | In Deutschland gibt es 84.550 Menschen, die wegen einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Dies ist dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge ein Ergebnis einer umfassenden Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums. Für diese Menschen ist auf Dauer zur Besorgung all ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt, und sie dürfen nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes nicht wählen. In dem über 300 Seiten starken Papier, über das das Nachrichtenmagazin berichtet, heißt es: „Die ersatzlose Streichung des § 13 Nr. 2 des BWG ist nicht zu empfehlen.“

Die Verfasser der Studie verweisen darauf, dass schließlich auch bei Menschen unter 18 eine fehlende Entscheidungsfähigkeit unterstellt werde. Die Fachleute plädieren aber für eine Art verbesserte Einzelfallprüfung mit Ermessensspielraum für den Betreuungsrichter. Der Behindertenbeauftragte der Union, Uwe Schummer (CDU), setzt auf eine Neuregelung im Bund: „Wir können nicht 80.000 Menschen pauschal vom Wahlrecht ausschließen. Mit einer Änderung des Betreuungsrechts werden wir eine flexible Lösung finden, wie viele andere Länder sie längst haben“, kündigte er gegenüber dem Magazin an. Die Vereinten Nationen haben moniert, die Regelung in Deutschland verstoße gegen die Behindertenrechtskonvention. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung etwa, Verena Bentele (SPD), dringt seit langem auf Änderung.

Nordrhein-Westfalen hat gerade den Passus, in dem behinderte Menschen ausgeschlossen werden, im Landes- und Kommunalwahlgesetz gestrichen.

Autor: dts