Köln | Der Rat der Stadt Köln habe in seiner Sitzung am 14. Februar 2017 der Gebührenerhöhung, für die Rheinische Musikschule, zugestimmt. Demnach werde der Unterricht um rund fünf Prozent teurer, die in der Satzung verankerte Ermäßigung für KölnPass-Inhaber habe dagegen unverändert Bestand, teilt die Stadt mit.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde im Doppelhaushalt 2016/2017 eine Gebührenerhöhung für die Rheinische Musikschule vorgesehen, um die von den politischen Gremien beschlossene Reduzierung der Mittel zu kompensieren. Demnach werde der Unterricht um rund fünf Prozent teurer, die in der Satzung verankerte Ermäßigung für KölnPass-Inhaber hat dagegen unverändert Bestand.

Ab 1. August werde die Veränderung wirksam. Im gleichen Zuge sollen auch zwei Vereinfachungen eingeführt werden. Für eine Kündigung reiche künftig eine E-Mail. Zudem gelte der günstigere Jugendlichentarif generell bis zum 21. Lebensjahr, so die Stadt. Bisher mussten ab dem 18. Geburtstag Schulbescheinigungen, Ausbildungsbescheinigungen, Kindergeldbescheide oder Ähnliches eingereicht werden, um weiterhin in den Genuss des günstigeren Tarifs zu kommen.

2004 waren die Gebühren bei den einnahmeträchtigsten Tarifen zuletzt angepasst worden. Die Linke Köln hatte sich vor kanpp zwei Wochen gegen die Gebührenerhöhung ausgesprochen. 

Autor: ib