Köln | Der 19-jährige Häftling im Kölner Polizeigewahrsam, der sich am 28. Juli in einer videobeobachteten Gewahrsamszelle – also einer Zelle die dauerhaft und aktiv von den Beamten per Kamera die gesamte Zeit beobachtet wird – selbst strangulierte ist bereits am Samstagabend in einer Kölner Klinik verstorben. Dies teilte die Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei heute mit. Gegen Beamte ermittelt sie anscheinend nicht.

Am 28. Juli nahmen Kölner Polizisten den 19-Jährigen fest. Sie warfen ihm vor, einem 22-Jährigen in den Oberkörper gestochen zu haben. Nach seiner Festnahme wurde der Mann zum Polizeipräsidium Köln gebracht, wo er sich in der videobeobachteten Zelle strangulierte. Weitere Details finden sich in der Berichterstattung von report-K: https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Blaulicht/Vor-laufender-Videobeobachtung-Suizidversuch-im-Gewahrsam-des-Koelner-Polizeipraesidiums-147774

Der 19-Jährige sei die gesamte Zeit über in der Klinik intensivmedizinisch betreut worden. Die Bonner Polizei wurde mit den Ermittlungen betraut. Die Staatsanwaltschaft Köln blieb allerdings Herrin des Verfahrens und lässt den Körper des Toten jetzt in der Kölner Rechtsmedizin obduzieren. Man prüfe die Todesumstände heißt es von den Behörden. In dem Fall sind viele Fragen offen: Warum ist die Kölner Polizei, obwohl die Ermittlungen auf die Polizei Bonn übertragen wurden immer noch in der Pressemitteilung zum Tod des 19-Jährigen genannt, obwohl die Ermittlungen doch in Bonn geführt werden? Hat sich der Tatvorwurf gegen den 19-Jährigen erhärtet? Wurden Ermittlungen gegen die Beamten eingeleitet, die mit der Videobeobachtung der Zelle betraut waren? Wurden nach der Verhaftung des 19-Jährigen Psychologen oder Ärzte hinzugezogen?

Autor: red
Foto: Das Kölner Polizeipräsidium