Das Symbolbild zeigt einen Rettungswagen

Brockstedt/Itzehoe | dts | aktualisiert | Nach dem Angriff auf Insassen einer Regionalbahn bei Brokstedt in Schleswig-Holstein hat die Polizei die zunächst unbekannten Identitäten der zwei getöteten Personen „zweifelsfrei“ festgestellt.

Es handele sich um eine 16-Jährige und um ihren 19-jährigen Bekannten, beide stammten aus Schleswig-Holstein, wie die Polizeidirektion Itzehoe am Donnerstag mitteilte. Die genaue Zahl der weiteren Geschädigten befinde sich weiterhin in der Klärung, ebenso ihr Alter, ihre Herkunft und die Schwere der Verletzungen.

Der Beschuldigte selbst befindet sich demnach nicht mehr in ärztlicher Behandlung, sondern im Gewahrsam der Polizei. Voraussichtlich am Donnerstagnachmittag werde seine Vorführung vor dem Amtsgericht Itzehoe stattfinden. Die Hintergründe der Tat seien weiterhin unbekannt, so die Polizei.

Die Ermittler bestätigten Medienberichte, wonach sich der 33-Jährige bis vor Kurzem in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes befand. Dass der Mann Sexualstraftaten begangen habe, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Zuletzt war der Palästinenser ohne festen Wohnsitz.

Täter von Brokstedt war bereits wegen Messerangriffs verurteilt 

Der Täter des Messerangriffs in einem Regionalzug bei Brokstedt, Ibrahim A., ist bereits im vergangenen Jahr wegen einer solchen Gewalttat in Hamburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er saß vom 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar dieses Jahres in U-Haft, sagte der Hamburger Gerichtsprecher Kai Wantzen dem „Spiegel“. Die Tat ereignete sich demnach am 18. Januar 2022 in der Schlange vor einer Essensausgabe für Wohnungslose.

A. habe auf einen anderen Mann mehrfach eingestochen. Die Verletzungen seien „potenziell lebensgefährlich“ gewesen, sagte Wantzen. A. gab damals an, er habe vor der Tat in großen Mengen Kokain, Heroin und Alkohol konsumiert.

Das Amtsgericht St. Georg verurteilte A. im August 2022 zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg entschied am 19. Januar, A. sei umgehend aus der U-Haft zu entlassen, weil die Dauer der U-Haft nahezu das Strafmaß erreicht habe.

ag