Köln | Wer bekommt in NRW wie viel für was aus Steuergeld? Das Bündnis „NRW blickt durch“ verleiht der aktuellen CDU/FDP-Landesregierung den Titel „Heimlichtuer des Monats“. Denn, so bemängeln es die Kritiker, in NRW gebe es keine Transparenz bei Zuwendungen und Subventionen durch die Landesregierung, anders als in anderen Bundesländern wie etwa Rheinland-Pfalz.

Diese Organisationen sind im Bündnis „NRW blickt durch“: Es sind der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland, die sich im Bündnis zusammen geschlossen haben. Sie beklagen, dass derzeit eine umfassende Information über Zuwendungen und Subventionen in Nordrhein-Westfalen nicht möglich sei. Das Land müsse im Internet transparent eine vollständige Übersicht über alle Empfänger von Zuwendungen, die gewährten Zuwendungen und eine ausführliche Beschreibung des Zuwendungszwecks bereitstellen.

Es geht um Milliarden: Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW beklagt, dass Recherchen in der Regel zu unvollständigen Ergebnissen führe, für die die wissen wollen, wofür Subventionen und Zuwendungen fließen: „Da es sich um Steuergeld handelt, wenn unterschiedlichste Projekte gefördert werden, sollte eine zeitgemäße Transparenz selbstverständlich sein. Schließlich möchten Bürger, Politiker und Journalisten nachvollziehen können, ob das Geld auch wirklich sinnvoll ausgegeben wird“. Es werden jährlich viele Milliarden Euro Subventionen an Bürger, Vereine, Unternehmen, Forschung, Kulturschaffende oder Kommunen zur Finanzierung ihrer Ideen oder Projekte ausgegeben.

Die Landesregierung weigert sich einen regelmäßigen Subventions- oder Förderbericht zu veröffentlichen. Der letzte stamme aus dem Jahr 2007. Die Aktivist*innen bemängeln eine Antwort der Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss vom 20. August 2020. Das Sitzungsprotokoll vermerkt, dass die Landesregierung der Auffassung ist, dass die Beschäftigten des Landes besseres zu tun hätten, als solch einen Bericht zu erstellen. Das Land verwies auch den Bund der Steuerzahler NRW nach dessen schriftlichen Anfrage auf die § 4 Abs. 1 LPG NRW (Landespressegesetz) beziehungsweise § 4 Abs. 1 IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz). Hier müssen aber Anfragen konkret gestellt werden, dass bedeutet, dass entsprechende konkrete Vorhaben erst einmal bekannt sein müssen. Das Bündnis unterstrich seine Forderung nach mehr Transparenz durch die Übergabe eines Transparenzgesetzes im Februar 2014 an den nordrhein-westfälischen Landtag. Ziel dieses Entwurfes ist, dass Bürger*innen einen unkomplizierten Zugang zu fundierten Informationen bekommen.

Autor: red
Foto: Symbolbild