Symbolbild

Köln | Mit dem heutigen 1. Juni ändert sich für die Geflüchteten aus der Ukraine die Bezugsgrundlage für ihre finanzielle Absicherung. Bisher erhielten sie Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und ab dem heutigen Tag haben sie Anspruch auf Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII. Also Hartz IV. Es gilt eine Übergangsfrist. In Köln betrifft dies nach städtischen Angeben rund 10.500 Menschen, die jetzt ihr Geld vom Jobcenter bekommen und nicht mehr von der Stadt Köln.

Erwerbstätige Menschen werden vom Jobcenter betreut, Geflüchete, die bereis das Rentenalter erreichten oder nicht erwerbstätig sein können werden weiter vom Sozialamt der Stadt Köln betreut. Mit der Umstellung auf Grundsicherung von Menschen die arbeiten können, soll deren Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Damit der Übergang gelingt gilt eine Übergangsfrist bis 31. August.

Die Stadt und das Jobcenter Köln hätten sich bereits mit Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen auf den Wechsel vorbereitet, so die Verwaltung. Das Jobcenter bietet seit Mitte Mai Termine für Geflüchtete aus der Ukraine an, um sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Voraussetzung für einen Antrag auf Grundsicherung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine so genannte „Fiktionsbescheinigung“.