Die Stadt Köln hat bei der Bezirksregierung Köln ein Planfeststellungsverfahren beantragt, um die Haltestelle "Liebigstraße" der Stadtbahnlinie 5 umbauen zu können. Derzeit befinden sich die Haltestellen stadtauswärts und stadteinwärts getrennt. Nach den Plänen der Stadt soll dort ein neuer Mittelbahnsteig entstehen. Er soll dort gebaut werden, so wich heute die Haltestelle stadtauswärts befindet (Subbelrather Str. Höhe Körnerstr.). Die beiden heutigen Haltestelle sind nicht barrierefrei. Fahrgäste müssen die Bahn heute über Trittstufen besteigen. Auch das soll sich künftig ändern. Dazu muss der Mittelbahnsteig etwas erhöht zu dem Straßenniveau gebaut werden. Der Zugang zu dem Bahnsteig soll über eine Rampe erfolgen.

Der Bahnsteig soll eine Länge von rund 50 Metern und eine Breite von etwa vier Metern erhalten. Dadurch muss das gesamte Straßenstück umgebaut werden. Geplant ist es, den derzeitigen Gehweg mit Fahrradstreifen zu verkleinern und die Radfahrer auf die Fahrbahn zu verlegen. Dort sollen sie einen Schutzstreifen erhalten. Die Bürgerinitiative Freiraum kritisiert diese Pläne. Sie befürchtet für die Radfahrer eine Gefahr. Denn durch den Mittelbahnsteig und den Fahrradschutzstreifen würde die Subbelrather Straße deutlich verengt. Zudem sei der Schutzstreifen für die Radfahrer mit 1,25 Metern zu klein. Die Bürgerinitiative fordert stattdessen einen Streifen mit einer breite von 1,85 Metern. Dafür müssten laut der Bürger jedoch die Parkplätze auf Höhe des dortigen Supermarkts entfallen.

Die Kritikpunkte der Bürgerinitiative im Überblick

  1. Die vorgesehenen Fahrradschutztreifen (nur 1,25 m Breite!) stellen eine Verschlechterung für den Radverkehr dar gegenüber dem jetzigen Zustand, wo Radfahrer über eine eigene Verkehrsfläche verfügen. Da die Subbelrather Straße höher mit Kfz-Verkehr belastet ist als die Tempo-30-Straße Venloer Straße und hier die zulässige Fahrgeschwindigkeit 50 hm/h beträgt ist hier eher eine eigene Verkehrsfläche anzuraten (siehe 2).
  2. Sinnvoller und sicherer als Schutzstreifen wären Radfahrstreifen auf der Fahrbahn als Fortführung der Radfahrstreifen der Subbelrather Str. zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße. Radfahrstreifen erfordern eine Breite von 1,85m (einschließlich Markierung) und sind als Radwege dem Radverkehr vorbehalten. Daher sind Radfahrstreifen und Parkstreifen nebeneinander oft nicht möglich.
  3. Die ca. 25 Parkplätze im Bereich der Haltestelle sind entbehrlich (insbesondere diejenigen vor dem Supermarkt-Parkplatz) und sollten zugunsten einer komfortablen und sicheren Radverkehrsanlage in diesem Bereich entfallen. Ein Entfallen der Parkplätze und die Anlage von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn würde eine übersichtlichere sicherere sowie komfortablere Situation für den Fahrradverkehr bedeuten.
  4. Außerdem: Ein- und Ausparkvorgänge im Bereich der Haltestelle würden die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtlicher und unsicherer machen. Vergleichbares Beispiel: Im Zuge des Ausbaues der Linie 12 auf dem Hönninger Weg wurde aus Sicherheitsgründen auf Parken im Bereich der Haltestellen verzichtet und stattdessen Ersatzstellplätze an anderen Stellen bereit gestellt.
  5. Bei Entfall der Parkplätze und der Anlage von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn wird die Verkehrssituation übersichtlicher und sicherer sowie komfortabler für Fußgänger, für KVB-Kunden und für den Radverkehr (und der politisch gewünschten Steigerung des Radverkehrsanteils wird entsprochen). Außerdem wurde für diesen Bereich (Ehrenfeld Ost/ Subbelrather Straße) im Einzelhandelskonzept1 eine Aufwertung der Seitenräume gefordert. Die vorgesehenen Gehwegbreiten von teilweise maximal 2,00 Metern entsprechen dem nicht.
  6. Die Fahrbahn-Eckausrundungen an den Einmündungen der Seitenstraßen Körnerstraße, Wissmannstraße, Glasstraße, sind zu großzügig bemessen und auf höhere Kfz-Geschwindigkeiten zugeschnitten. Dies ist ein Rückschritt gegenüber der heutigen Situation. Statt dessen wird vorgeschlagen die Gehwege auch künftig durchzupflastern, da dies den Fußgängern größtmögliche Sicherheit und Komfort gibt.
  7. Gleiches gilt für die Eckausrundung an der Lukasstraße, die die Fläche für die Außengastronomie der Gaststätte „Hemmer“ sehr beschränken würde. An dieser Stelle sollte vielmehr die Dreiecksinsel entfallen (siehe 8).
  8. Die Dreiecksinseln an den Einmündungen der Ottostraße, Lukasstraße und Liebigstraße führen zu einer schnellen Fahrweise der Ein- und ausbiegenden Kfz und sind daher keine sichere Verkehrslösung. Die Dreiecksinsel an der Liebigstraße ist nicht zu beseitigen (Betonstütze, Geometrie der Kreuzung) dafür können die Inseln an der Lukasstraße und der Ottostraße entfallen. An der Ottostraße ist die Fahrtrichtung Innenstadt überflüssig, da auch über die Liebigstraße gefahren werden kann. An der Lukasstraße kann die Einmündung so gestaltet werden, dass vor der Gaststätte „Hemmer“ eine Fläche für Außengastronomie entsteht und zugleich das schnelle Abbiegen unterbunden wird.
  9. Die Fahrradverkehrs-Beziehungen und –Querungen zwischen dem Körnerstraßen-bzw. Stammstraßen-Viertels und der anderen Seite der Subbelrather Straße (Lukasstr. / Liebigstraße) sind nicht genügend berücksichtigt. Die zusätzliche Querung im Bereich Lukasstraße / Körnerstraße entschärft das Problem teilweise. Auf dem kurzen Abschnitt zwischen Glasstraße und Wißmannstraße muss eine Zweirichtungsführung vorhanden sein. Radfahrer aus der Wißmannstraße können so legal die Liebigstraße erreichen.
  10. Lukasstraße: Im Plan ist die Rücknahme der Radwegeverbindung zur Fußgänger- bzw. Radfahrerbrücke zum Gleisdreieck dargestellt. Es sollte in der Planung dargestellt werden, wie diese Führung statt dessen vorgesehen ist.
  11. Im Umfeld der Haltestelle liegen diverse Schulen und Subbelrather Straße sowie die umliegenden Straßen sind Bestandteile des Ehrenfelder Schulwegnetzes, das zu großen Teilen von Fahrrad fahrenden Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Gerade hier ist auf Sicherheitsaspekte gesteigerter Wert zu leg


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