Seit 20 Jahren werden die Emissionen von Autos regelmäßig geprüft. 1985 erhielten die Autofahrer eine Bescheinigung über die Einhaltung der Sollwerte, seit 1993 gibt es eine Plakette. Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Abdruck bitte unter Quellenangabe: „obs/TÜV NORD Gruppe“


     


Seit 20 Jahren müssen Autofahrer regelmäßig zur Abgasuntersuchung.


 


Hannover (ots) – Am 1. April 1985 trat die Verordnung in Kraft, welche die zunehmende Luftverschmutzung eindämmen, und die Städte vom „blauen Dunst“ befreien sollte. Die damals noch als Abgassonderuntersuchung, ASU, bezeichnete Prüfung, orientierte sich an Schadstoff-Sollwerten, die nicht überschritten werden durften. An den TÜV-STATIONEN wurden alle Autos mit Ottomotor einmal im Jahr untersucht: „Wir haben uns Auspuff und Zündung angeschaut, und den Kohlenmonoxid-Gehalt des Fahrzeugs gemessen. Damals noch alles zu Fuß“, erinnert sich Axel Böhme vom TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Gab es keinen Grund zur Beanstandung, bekam der


Autofahrer eine Bescheinigung ausgestellt, die er beim Autofahren


mitzuführen hatte. Waren die Werte zu hoch, musste nachgebessert


werden. Die eckige Plakette, die heute die vorderen Nummernschilder


der Autos ziert, wurde erst 1993 eingeführt, als aus der ASU die AU,


Abgasuntersuchung wurde. Seit dem müssen auch Dieselfahrzeuge und


Autos mit geregeltem Katalysator zum „Abgas-TÜV“.