Seit dem 1. Januar 2008 darf die Kölner Umweltzone (Kölner Innenstadt sowie Teile von Deutz und Mülheim) – abgesehen von Ausnahmefällen – nur noch von Fahrzeugen mit einer gültigen Schadstoffplakette befahren werden. Die Übergangsfrist von drei Monaten, in der die innerhalb der Zone parkenden Fahrzeuge ohne Plakette mit einer Information auf die neue Rechtslage hingewiesen wurden, war am 31. März 2008 abgelaufen. Seit dem gestrigen Dienstag, 1. April, kontrolliert der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln die Einhaltung der Bestimmungen zur Umweltzone.
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes haben am ersten Kontrolltag 58 geparkte Fahrzeuge ohne Schadstoffplakette ermittelt. Nach Prüfung der Fahrzeugdaten wird gegen diejenigen Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge keine Plakette erhalten können, die so genannten Stinker, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dem Fahrzeugführer drohen in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Stellt sich bei der Prüfung der Daten heraus, dass das Fahrzeug eine Plakette bekommen könnte, erhält der Fahrzeughalter ein Schreiben der Stadt, in dem er aufgefordert wird, sich eine Plakette zu kaufen. Seit dem 1. April ist der Kauf von Schadstoffplaketten über die bekannten Verkaufsstellen hinaus auch bei den in der Umweltzone eingesetzten Außendienstkräften des Verkehrsdienstes möglich. Am gestrigen Dienstag wurde dieses Angebot bereits von 29 Fahrzeugführern dankend in Anspruch genommen.

Im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs wird bei jedem Temposünder in der Umweltzone anhand des Beweisfotos geprüft, ob die Plakettenpflicht erfüllt ist. Innerhalb der Umweltzone werden an 21 Messstellen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und die Fahrzeugdaten entsprechend geprüft. Die Ergebnisse über den ersten Kontrolltag werden erst nach Vorliegen der über die Zulassungsstellen ermittelten Fahrzeug- und Halterdaten genannt werden können.

Auch an Schwerpunktaktionen der Polizei Köln zur Verkehrssicherheit innerhalb der Umweltzone (z.B. allgemeine Fahrzeugkontrollen) nehmen Mitarbeiter des Verkehrsdienstes künftig teil, um die Plakettenpflicht der Autofahrer zu überprüfen. Dies besonders auf den Strecken in der Umweltzone, die von Lastkraftwagen zur Umgehung von Autobahnstrecken genutzt werden.

[nh; Quelle: Stadt Köln]