Düsseldorf | Sozialminister Rainer Schmeltzer habe das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, als Monitoring-Stelle, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu fördern und zu überwachen. Das teilt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales mit. Damit setzte man das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Reche von Menschen mit Behinderungen in konkrete Landespolitik um, so das Ministerium.

„Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in konkrete Landespolitik umzusetzen“, sagte Schmeltzer zum Start der Monitoring-Stelle, die Anfang März ihre Arbeit aufgenommen habe.

Aufgaben der Monitoring-Stelle

Aufgaben der Monitoring-Stelle seien beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Monitoring-Stelle soll auch Behörden und Gremien beraten, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren: Unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat. Falls nötig, mahne die Monitoring-Stelle auch die Einhaltung der UN-Konvention an.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), so Minister Schmeltzer, habe unter dem Stichwort „Inklusion“ zu einem Perspektivwechsel beigetragen: „Nicht der einzelne Mensch mit seinen Beeinträchtigungen muss sich an die sogenannte ‚Normalgesellschaft‘ anpassen. Vielmehr müssen wir geeignete Wege finden, damit Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben können.“

Institut für Menschenrechte

Das gemeinnützige Deutsche Institut für Menschenrechte mit Sitz in Berlin berät als unabhängige Monitoring-Stelle bereits die Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK in die nationale Praxis. „Ich freue mich, dass wir mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte einen kompetenten Partner gefunden haben, der diese verantwortungsvolle Aufgabe nun auch in Nordrhein-Westfalen übernimmt“, sagte Minister Schmeltzer.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Artikel 33 der UN-BRK verpflichte die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichner-Staat zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene überwacht. NRW habe sich zudem durch das Inklusionsstärkungsgesetz verpflichtet, auch auf Landesebene eine solche Monitoring-Stelle einzurichten.

Das Land stelle für die Arbeit der Monitoring-Stelle jährlich rund 100.000 Euro zur Verfügung.

Autor: ib