Der Senat der Universität zu Köln hat beschlossen, die Kriterien, die festlegen, welche Organisation als offizielle Studierenden-Vereinigung gilt, neu zu prüfen. Derzeit erhalten neben dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Uni (AStA) etwa auch religiöse Vereinigungen und Burschenschaften eine Matrikel.

Mit einer Matrikel gelten die Organisationen als eingetragene Studierenden-Vereinigung und damit als offizielle Angehörige der Universität zu Köln. Nun soll eine Arbeitsgruppe des Senats prüfen, welche Organisationen künftig diese Matrikel erhalten sollen. Dazu soll ein neuer Kriterien-Katalog erstellt werden. Die alten Maßstäbe, so ein Sprecher der Uni gegenüber report-k.de, seien unter Umständen veraltet. In der Arbeitsgruppe wird auch der AStA selbst vertreten sein. Der hatte jüngt kritisiert, dass auch Burschenschaften eine Matrikel erhalten und damit Werbung auf dem Campus machen dürfen. „Es ist geschichtsvergessen zu behaupten, dass Burschenschaften kein Problem darstellen. In ihren Kreisen tummeln sich Rassisten, Sexisten und Antisemiten. Nicht umsonst war die Gründung von Verbindungen nach dem zweiten Weltkrieg während der Denazifizierung verboten. Leider wurde dies später von der BRD und Österreich nicht umgesetzt“, sagte Katharina Sass, ehemals zweite AStA-Vorsitzende.

Die Universität zu Köln erklärte, dass sie derzeit keine rechtliche Handhabe habe, um etwa Burschenschaften ausschließen zu können, und deswegen nun die Kriterien neu geprüft werden sollen. In einem ersten Schritt sollen alle Vereinigungen nun eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschrieben werden, in denen beispielsweise ein „Verbot von Diskriminierung“, die „Gleichbehandlung der Geschlechter“ sowie die „Verpflichtung zur notwendigen Sensibilität im Bezug auf historisch bedeutsame Daten“ erklärt wird. Der AStA selbst will nun stärker über Verbindungen und Burschenschaften aufklären.

Autor: Cornelia Schlösser