Köln | Der Innere Grüngürtel ist ein Landschaftsschutzgebiet. Seit Jahren lässt die Stadtverwaltung Platten ankarren, die sogenannte Uniwiese abdecken und dort tausende Menschen feiern. Reicht die abgedeckte Fläche nicht aus, zieht das Feiervolk an den Aachener Weiher und sorgt dort für Vermüllung. Auch an diesem Elften im Elften wird dies wieder so sein. Der BUND hält dagegen, so auch in diesem Jahr.
Das Verfahren
Um die Platten auf der Wiese auslegen zu dürfen, die Bauzäune aufbauen zu können braucht die Stadt Köln eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese Befreiung beantragte die Stadt Köln bei der dafür zuständigen Bezirksregierung Köln. Dieser Paragraf im BNatSchG regelt Ausnahmen und Befreiungen. Zum einen was das Bundesgesetz, aber auch die Landesgesetzgebung betrifft. Befreit werden kann, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Dass tausende Jeck:innen mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege, die in einem Landschaftsschutzgebiet ihren Müll und ihre Ausscheidungen hinterlassen unvereinbar sind, dürfte unzweifelhaft gegeben sein. Bleibt als Begründung der Feierei im Inneren Grüngürtel nur das überwiegende öffentliche Interesse. Die Stadtverwaltung begründete die Nutzung immer wieder mit der Gefahrenabwehr. Dass dies ein oder zweimal als Argument dienen kann, ist nachvollziehbar, aber jedes Jahr und dann am Elften im Elften immer noch am gleichen Tag? Es ist ja immer ein Jahr Zeit dazwischen, um die Gefahrenabwehr neu zu regeln.
Offen bleibt in der Debatte seit Jahren wie das öffentliche Interesse zu definieren ist und welche Interessen die Stadtverwaltung hier vertritt. Sind es die Interessen von Menschen, die anreisen, um einen Tag lang in bunten Kostümen exzessiv zu feiern? Diese Frage könnte mit ja beantwortet werden, denn diesen bietet die Stadt Köln eine Möglichkeit dies auf Kosten des Stadtsäckels, den die Kölner:innen füllen, auszuleben. Das Auslegen der Platten für die Feierfläche auf der Uni-Wiese ist teuer und die Kosten entstehen zweimal im Jahr aufs Neue. Sind es die öffentlichen Interessen der Kölner Bürger:innen, die den inneren Grüngürtel als Naherholungsraum das gesamte Jahr über nutzen? Das dürfte eher mit nein zu beantworten sein, vor allem was die überwiegende Zahl betrifft.
Wessen Interessen vertritt die Kölner Stadtverwaltung?
So gibt die Stadt Köln immer wieder an, dass auf der sogenannten Ausweichfläche der Uni-Wiese rund 25.000 Menschen feierten. In den an den Inneren Grüngürtel direkt angrenzenden Stadtvierteln wohnen nach einer Schätzung 183.406 Kölner:innen. (Schätzung: 31.12.2019) Und dabei sind nur die Anwohnerzahlen der direkt angrenzenden Stadtviertel, wie Ehrenfeld, Neustadt Nord und Süd, Lindenthal, Sülz und Klettenberg gezählt. Würde man rein hypothetisch davon ausgehen, dass diese 25.000 Menschen, die auf der Uniwiese nach städtischen Angaben feiern, nur aus den zuvor genannten Stadtvierteln stammten, dann wären das gerade mal 13,63 Prozent und damit eine Minderheit. Aber dem ist ja so nicht, da die meisten Feiernden gar nicht von dort kommen und das Rechenbeispiel ist zudem rein hypothetisch. Dennoch folgert daraus die Fragestellung, ob es ausreichend sein kann zweimal im Jahr eine Befreiung vom Bundesnaturschutzgesetz zu beantragen und bewilligt zu bekommen, wenn die Stadtverwaltung nicht das überwiegend öffentliche Interesse Ihrer Bürger:innen nachweist und belegt. Denn die Stadtverwaltung bleibt diesen Nachweis seit Jahren gegenüber der Öffentlichkeit schuldig.
Antrag auf Befreiung
Die Stadt hatte am 7. November 2024 den Befreiungsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Köln zur Nutzung der Uni-Wiesen im Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngürtel“ als Ausweichsfläche für die Sessionseröffnung am 11.11.2024 vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln hatte die Stadt Köln angewiesen, ein Befreiungsverfahren nach $ 67 BNatSchG durchzuführen.
Das sagt der BUND
„Und ewig grüßt das Murmeltier! Auch dieses Jahr wieder Karneval mit den leidlich bekannten Exzessen auf den Uniwiesen und im Viertel. Der Schutz des Inneren Grüngürtels, die Lebensqualität der Anwohner und die wirtschaftlichen Interessen von Betrieben und Geschäften im Kwartier Latäng werden von der Verwaltungsspitze immer noch nicht ernst genommen. Die Verwaltung muss sich endlich davon verabschieden, den Feierhotspot Uni-Wiese und Zülpicher Viertel als alternativlos zu verkaufen. Fatal ist, dass nun auch für Weiberfastnacht 2025 wieder keine Alternative geplant ist.“, kritisiert BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen.
Jörg Frank, BUND-Kommunalexperte erläutert: „Vieles spricht für eine Feier-Alternative in der Nähe. Daher haben wir konkret dieses Jahr den Rothgerberbach und den Blaubach in die öffentliche Diskussion eingebracht. Aus von uns geführten Gesprächen über Alternativen, auch mit Vertreterinnen des ASTA Uni Köln, ziehen wir aber auch den Schluss, dass andere Bereiche als mögliche Alternativstandorte in der Nähe des Kwartier Latäng geprüft werden sollen. Aber dazu bedarf es auch eines ernsthaften Willens und Agierens der Verwaltung. Die bisherigen Äußerungen des neuen Ordnungsamtsleiters Ralf Mayer über Alternativen sind uns zu zaghaft.“
„Wir werden daher kurzfristig das Gespräch mit der Verwaltung und der KVB über Alternativen in der linksrheinischen Innenstadt suchen, um dabei die Anliegen von Anwohnern, Sicherheitsfragen aber auch die Attraktivität von räumlichen Alternativangeboten zielführend abzuwägen.“, so Helmut Röscheisen.